Die Staatsanwaltschaft hat eine Anzeige gegen die Montreux Berner Oberland Bahn AG fallen gelassen. Das Bundesamt für Verkehr hatte die Bahngesellschaft vergangenes Jahr angezeigt, weil sie im Bahnhof Schönried BE Arbeiten ohne die nötige Bewilligung durchgeführt haben soll.
23.5.2024 - 15:51
SDA
Nun hat die zuständige Staatsanwaltschaft den Entscheid gefällt, nicht auf die Anzeige einzutreten, wie die Montreux Berner Oberland Bahn AG (MOB) am Donnerstag bekannt gab. Die Tatbestandsmerkmale der Straftat seien nicht erfüllt und das Verhalten der MOB habe keine Konsequenzen gehabt, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss.
Der Streitfall entstand im Zusammenhang mit dem Bau höherer Perrons im Bahnhof von Schönried. Die MOB erklärte, sie habe das Bundesamt für Verkehr im Oktober 2022 über das Vorhaben informiert. Auch die Gemeinde, der Kanton Bern und der Verein Inklusion Handicap hätten ihre Zustimmung gegeben. Das Bundesamt habe eine Grundsatzvereinbarung verlangt. Danach habe die Bahn die Bauarbeiten in Angriff genommen.
2023 erteilte das Bundesamt die Plangenehmigung, reichte aber zugleich Strafanzeige ein, weil die MOB die Sicherungsarbeiten vor der formellen Plangenehmigung schon aufgenommen hatte. Die MOB vertrat die Ansicht, die Anzeige sei nicht gerechtfertigt gewesen. Nun freut sich das Bahnunternehmen mit Hauptsitz in Montreux VD über die Einstellung des Verfahrens, wie es in seiner Mitteilung schreibt.
Die Montreux Berner Oberland Bahn wurde Ende des 19. Jahrhunderts gegründet. Die Zugstrecke verbindet Montreux am Genfersee mit Zweisimmen im Berner Oberland. Eine von der MOB, der BLS und der Zentralbahn gemeinsam vermarktete Zuglinie, der Golden-Pass, verkehrt von Montreux über Zweisimmen, Interlaken nach Luzern und verbindet so wichtige touristische Zentren der Schweiz.
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