Grosser Rat BE Kanton Bern baut Asylwesen um – Linke auf verlorenem Posten

SDA

6.6.2019 - 14:53

Zwei junge Asylsuchende in der Unterkunft in Moosseedorf. Der Kanton Bern strukturiert sein Asylwesen grundlegend um. (Archivbild)
Zwei junge Asylsuchende in der Unterkunft in Moosseedorf. Der Kanton Bern strukturiert sein Asylwesen grundlegend um. (Archivbild)
Source: Keystone/ANTHONY ANEX

Der Kanton Bern kann sein Asylwesen neu strukturieren. Der Grosse Rat hat sich am Donnerstag mehrheitlich hinter die Pläne der Regierung gestellt und zwei Gesetzesvorlagen weitgehend durchberaten.

Gegen die Reform sind SP und Grüne. Für sie gibt es zu viel Repression und zu wenig Integration. Auch die EVP ist mit dem Resultat nicht glücklich, hofft aber auf Korrekturen in der zweiten Lesung.

Anders sieht es eine deutliche Mitte-Rechts-Mehrheit des Rates. Die Reform werde die Akzeptanz des Asylwesens in der Bevölkerung stärken. Die Neuerungen seien sozialverträglich.

Die Reform soll die neue Asylpraxis des Bundes umsetzen. Sie hat zwei Hauptziele: Wer bleiben darf, soll besser integriert werden. Wer gehen muss, soll zügig ausgeschafft werden.

Die Polizeidirektion kümmert sich nur noch um den Vollzug der Wegweisungen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ist zuständig für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe – wobei sie die Aufgaben weitgehend an Partner in fünf Regionen delegiert.

Dass diese gewinnorientiert sein können, missfiel der Ratslinken. Sie wollten den Trägerschaften vorschreiben, dass sie allfällige Überschüsse zweckgebunden gemäss Leistungsvertrag einsetzen. Die Mehrheit wollte von solchen «ökonomischen Fesseln» nichts wissen.

Umgang mit Abgewiesenen

Zu reden gab im Rat vor allem der Umgang mit abgewiesenen Asylsuchenden. Linke und EVP setzten sich dafür ein, dass der Kanton seinen Spielraum für möglichst menschenwürdige Bedingungen nutze. Für die Mehrheit ist das schon gewährleistet. Mehr brauche es nicht, sonst verwässere man Bundesrecht und hintertreibe den Volkswillen.

So beharrte das Parlament darauf, dass Familien mit negativem Asylentscheid auch dann in eine Nothilfeunterkunft umziehen müssen, wenn sie Schulkinder haben. Das möge gerade für die Kinder hart sein, die ihre «Gschpänli» verlören.

Doch mit der Asylreform strebe man eben eine konsequente Trennung an zwischen jenen Menschen, die bleiben dürfen, und jenen, die gehen müssen. Dieser Grundsatz sei konsequent durchzuziehen.

Keine Familien hinter Gitter

Ausschliessen will der Grosse Rat, dass künftig noch Familien mit minderjährigen Kindern die Nacht vor der Ausschaffung hinter Gitter verbringen müssen. In den letzten Jahren gab es drei solche Fälle, doch pfiff der Bund den Kanton zurück. Das Parlament sprach sich nun im Einvernehmen mit der Regierung für eine Praxisänderung aus.

Hart blieb das Parlament in einem anderen Fall: Renitente 15- bis 18-Jährige sollen weiterhin kurzzeitig inhaftiert werden können. Die Behörden müssten – als ultima ratio – zu diesem Mittel greifen können, auch zum Schutz von Mitbewohnern und Heimpersonal.

Härtefallregelung verlangt

Einen Erfolg verbuchte der Grünliberale Michael Köpfli. Er setzte sich ein für Menschen, die noch im alten Asylsystem einen Job oder eine Lehrstelle gefunden haben und nun aufgrund eines negativen Entscheids von einem Arbeitsverbot bedroht sind.

Für sie braucht es laut Köpfli eine Härtefallregelung, damit sie bis zur Ausreise weiter arbeiten dürfen. Die vorberatende Kommission wird für die zweite Lesung nach einer passenden Formulierung suchen.

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