Der Kanton Bern hat für die Psychiatrie eine neue Spitalliste erlassen.
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Der bernische Regierungsrat hat auf Anfang 2020 eine neue Spitalliste für die Psychiatrie erlassen. Die Liste wurde umfassend erneuert und ersetzt jene aus dem Jahr 2012.
Die neue Liste enthält nach Angaben der bernischen Gesundheits- und Fürsorgedirektion «wichtige Entscheidungen zu den Leistungsaufträgen für 27 Spitalstandorte».
Welche Spitäler in welchem Umfang psychiatrische Leistungen erbringen, ist derzeit noch nicht einsehbar. Der Kanton will die Liste erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen veröffentlichen.
Klar ist aber, dass der Kanton die Spitalliste gezielt zur Steuerung des stationären Angebots einsetzt. Und dieses soll weiter gebündelt werden, wie aus der Mitteilung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom Montag hervorgeht.
Spitäler, die in den vergangenen Jahren gewisse Behandlungen nicht oder nur selten durchgeführt haben, müssen in Zukunft darauf verzichten. Spezialisierte Behandlungen sollen weiter konzentriert werden. Der Kanton verspricht sich von diesen Schritten eine Stärkung der Behandlungsqualität und mittelfristig auch eine Kostendämpfung.
Die Spitallisten dienen dazu, dass Spitäler ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Grundversicherung abrechnen können. Der Kanton legt mit der Spitalliste das nötige inner- und ausserkantonale Angebot für die Versorgung der Bevölkerung fest.
Die Spitalliste für die Akutsomatik hat der Regierungsrat auf Anfang Juli 2019 in Kraft gesetzt. Jene für die Rehabilitation soll im kommenden Sommer vorliegen.
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