Bern Kanton Bern erteilte 15 Aufenthaltsbewilligungen aus Steuergründen

razw, sda

13.11.2023 - 15:47

Reiche Ausländerinnen und Ausländer kaufen zum 
Beispiel in Gstaad Wohnobjekte. (Symbolbild)
Reiche Ausländerinnen und Ausländer kaufen zum Beispiel in Gstaad Wohnobjekte. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Bern hat in den vergangenen zehn Jahren 15 Personen aus «erheblichen kantonalen fiskalischen Interessen» eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Dies ist einer am Montag publizierten regierungsrätlichen Antwort auf einen Vorstoss zu entnehmen.

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Grossrätin Andrea Zryd (SP/Magglingen) und drei weitere Mitglieder der SP-Juso-Fraktion wollten mit einer Interpellation in Erfahrung bringen, wie viele Ausländerinnen und Ausländer aufgrund ihres Vermögens oder ihrer Einkünfte im Kanton Bern eine Aufenthaltsbewilligung erhielten. Diese Personen würden sich «an bester Wohnlage teure Wohnobjekte» leisten.

Aktuell stiegen die Mietpreise «rasant» an, und viele Einwohnerinnen und Einwohner fänden kaum noch «bezahlbaren» Wohnraum, und gleichzeitig werde die Heimat «ausverkauft,» schrieben die SP-Politikerinnen und -Politiker. Die fehlende Transparenz in diesen Verfahren sei zudem «hochproblematisch».

Person muss «starken Beitrag an das Gemeinwohl» leisten

Bei seinem Vorgehen stütze sich der Kanton auf Bundesrecht. So haben die Kantone die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung zur Wahrung «wichtiger öffentlicher Interessen» zu erteilen, wie die Regierung schrieb. Solche wichtigen öffentlichen Interessen könnten unter anderem bedeutende kulturelle Anliegen, staatspolitische Gründe oder erhebliche kantonale fiskalische Interessen darstellen.

Die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion sowie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion würden das Vorliegen eines erheblichen kantonalen fiskalischen Interesse prüfen. Ein wichtiges Kriterium sei, dass die gesuchstellende Person einen «starken Beitrag an das Gemeinwohl des Kantons leistet».

Angesichts der «sehr geringen» Zahl von 15 erteilten Aufenthaltsbewilligungen nach dem obengenannten Kriterium innert zehn Jahren könne gemäss der Regierung nicht von einem «Ausverkauf der Heimat» gesprochen werden. Die Regierung sehe keinen Handlungsbedarf bei der Handhabung solcher Aufenthaltsbewilligungen.