Coronavirus – BernKanton Bern führt Maskenpflicht in fünf Gefängnissen ein
SDA
30.6.2020 - 15:06
Die fünf Berner Regionalgefängnisse führen eine Maskentragpflicht ein. Ab sofort müssen alle Häftlinge, Mitarbeitende und Besucher eine Schutzmaske tragen, wie die kantonale Sicherheitsdirektion am Dienstag mitteilte.
Damit soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus minimiert werden. «Bis jetzt ist es uns gelungen, das Virus von den Regionalgefängnissen fernzuhalten», erklärte Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP). «Mit dieser Massnahme können wir das Ansteckungsrisiko weiterhin möglichst tief halten.»
Die fünf Regionalgefängnisse befinden sich in Bern, Biel, Burgdorf, Thun und Moutier. Von der Massnahme betroffen sind rund 400 eingewiesene Personen, 250 Mitarbeitende sowie die Besucherinnen und Besucher.
In den Regionalgefängnissen könne der Mindestabstand aufgrund der beengten Verhältnisse nicht immer eingehalten werden, schreibt die Sicherheitsdirektion. Durch die häufigen Ein- und Austritte steige zudem die Möglichkeit einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Alle Personen, die sich im Gefängnis aufhalten, müssen deshalb eine Hygienemaske tragen. Für die Insassen gilt die Pflicht nur dann, wenn sie sich ausserhalb ihrer Zellen aufhalten.
Keine Maske auf dem Thorberg
Weiterhin keine Maskenpflicht gibt es in den vier Justizvollzugsanstalten (JVA) Thorberg, Hindelbank, St. Johannsen und Witzwil. Dort sind die Platzverhältnisse grosszügiger, und es gibt keine direkten Eintritte: Die JVA-Insassen kommen zuerst für zehn Tage in Quarantäne in einem Regionalgefängnis.
Ausserdem kommt es in den JVA weniger oft zu Ein- und Austritten, weil längere Freiheitsstrafen verbüsst werden. Den bisher einzigen Corona-Fall in einer Berner Justizvollzugsanstalt betraf im Frühling das Frauengefängnis in Hindelbank.
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