Raumplanung Kanton Bern muss Baugesetz nach Bundesgerichtsurteil ändern

zc, sda

11.5.2022 - 09:41

Will die Lehren aus dem Bundesgerichtsurteil zu Meikirch ziehen: Die Berner Regierungsrätin Evi Allemann.
Will die Lehren aus dem Bundesgerichtsurteil zu Meikirch ziehen: Die Berner Regierungsrätin Evi Allemann.
Keystone

Der Kanton Bern muss sein Baugesetz ändern: Laut Bundesgericht ist es rechtswidrig, dass Grundstückbesitzer in manchen bernischen Gemeinden bei Um- und Aufzonungen keine Mehrwertabgabe zahlen müssen.

Keystone-SDA, zc, sda

Das geht aus einem neuen Bundesgerichtsurteil hervor, über das «Bund» und «Berner Zeitung» am Mittwoch zuerst berichteten. Das höchste Gericht untersuchte einen Fall in Meikirch und gab dem Beschwerdeführer Recht. Dieser hatte geltend gemacht, das Mehrwertabgabereglement der Gemeinde widerspreche Bundesrecht.

Meikirch stützte sich auf das kantonale Baugesetz. Dieses stellt den Gemeinden frei, ob sie bei Um- und Aufzonungen eine Mehrwertabgabe erheben wollen. «Der Kanton Bern und die Gemeinde Meikirch werden eingeladen, den Mehrwertausgleich bundesrechtskonform zu regeln», heisst es im Urteil aus Lausanne.

Die zuständige Berner Regierungsrätin Evi Allemann (SP) will der Aufforderung nachkommen. Der Kanton sei jetzt gefordert, den Gemeinden allgemeingültige Regeln zu geben, hielt sie am Mittwoch auf Anfrage fest.

Das Baugesetz müsse also revidiert werden. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung analysiere den Entscheid und werde die nötigen Massnahmen einleiten.

Über die Bücher muss auch die Gemeinde Meikirch. Den Entscheid des Bundesgerichts sei zu akzeptieren, schreibt der Gemeinderat in einem Communiqué. «Was jedoch sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass sich die Gemeinde stets im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung bewegt hat und nun für Fehler in der kantonalen Gesetzgebung büssen muss.»

Gemäss dem Zeitungsbericht müssen Grundstückbesitzer zurzeit in mehr als 200 bernischen Gemeinden keine Abgabe zahlen, wenn ihr Land durch Um- oder Aufzonung an Wert gewinnt. Bei Einzonungen ist schon heute eine Abgabe von mindestens 20 Prozent des planungsbedingten Mehrwerts zwingend.