GrundstückeKanton Bern prüft Anpassung der Liegenschaftsbesteuerung
sr, sda
8.7.2022 - 10:11
Der Kanton Bern reagiert auf zunehmende Kritik an der sogenannten «amtlichen Bewertung», welche die Grundlage für die Besteuerung von Liegenschaftsvermögen darstellt. Die kantonale Steuerverwaltung hat das Projekt «NewAB» gestartet, welche diese Bewertung neu gestalten soll.
Keystone-SDA, sr, sda
08.07.2022, 10:11
SDA
Wie die kantonale Finanzdirektion am Freitag mitteilte, soll das neue Bewertungssystem einfacher sein als das bisherige. Und es soll das Urteil berücksichtigen, welches das Bundesgericht Ende 2021 fällte. Es hiess damals eine Beschwerde gegen die Regelung des Kantons Bern zur Festsetzung der amtlichen Werte von Grundbesitz gut.
Mit dem gewählten Modell würden Hausbesitzerinnen und -besitzer gegenüber anderen Teilen der Bevölkerung zu sehr privilegiert, sagten damals die Richterinnen und Richter. Die Berner Bestimmung, die als Ziel für die amtlichen Werte einen Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anstrebt, verstosse gegen Bundesrecht.
Das Berner Kantonsparlament hatte 2017 in einem Dekret einen Zielwert von 70 Prozent des Verkehrswerts für die Besteuerung der Liegenschaften festgelegt. Die Regierung und linksgrüne Parteien hätten 77 Prozent festhalten wollen. Das Bundesgericht hob dann diese Bestimmung auf.
Im kommenden Jahr soll die kantonale Steuerverwaltung einen konkreten Vorschlag für ein neues System der amtlichen Bewertung vorlegen. Das kantonale Steuergesetz könnte in der Folge im Jahr 2027 angepasst werden.
Die Finanzdirektion hat im Auftrag des Regierungsrates zu diesen Ideen einen Dialog mit der Finanzkommission des Grossen Rates geführt. Die Finanzkommission unterstützt das Vorgehen des Regierungsrates laut der Mitteilung.
Das heutige System der amtlichen Bewerbung sowie die kürzlich durchgeführte allgemeine Neubewertung der Liegenschaften werden laut der kantonalen Finanzdirektion auch von Liegenschaftsbesitzern zunehmend kritisiert. Der Grosse Rat beschloss, 2020 eine solche allgemeine Neubewertung der Liegenschaften durchzuführen.
Sie ist laut der Mitteilung inzwischen grösstenteils abgeschlossen. Das Bundesgerichtsurteil von Ende 2021 betrifft diese Neubewertung nicht, wie schon seit Anfang Jahr bekannt ist.
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