CoronavirusKanton Bern regelt Bewilligungsverfahren für Grossveranstaltungen
SDA
4.9.2020 - 13:51
Ab Oktober sind in der Schweiz Veranstaltungen mit über 1’000 Personen wieder erlaubt – vorausgesetzt die Kantone bewilligen den Anlass. Der Kanton Bern hat entsprechend den Bewilligungsprozess festgesetzt. Grundsätzlich entscheidet das zuständige Regierungsstatthalteramt über die Durchführung.
Bei internationalen Grossveranstaltungen behält der Regierungsrat das letzte Wort, wie die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern am Freitag mitteilte.
Die Gemeinden leiten die Gesuche nach einer Erstprüfung weiter an das zuständige Regierungsstatthalteramt, das über die Erteilung der Bewilligung entscheiden wird.
Bewilligt werden Veranstaltungen unter dem Vorbehalt, dass die Bewilligung abhängig von der epidemiologischen Lage kurzfristig widerrufen werden kann.
Gemäss Bundesverordnung sind die Kantone für die Bewilligung von Grossveranstaltungen verantwortlich. Die Berner Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion erarbeitet derzeit die entsprechende kantonale Verordnung. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft.
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