Coronavirus – Bern Kanton Bern richtet flammenden Appell an den Bundesrat

SDA

19.3.2020 - 15:41

Der Kanton Bern hat am Donnerstag eine Notrechtsverordnung angekündigt, um der Wirtschaft in Zeiten der Corona-Krise unter die Arme zu greifen. In einem flammenden Appell richtet sich der Regierungsrat an den Bundesrat, für die Wirtschaft «ebenso entschieden zu reagieren, wie er das bisher auch getan hat».

Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann forderte einen konsequenten Schulterschluss, denn nur so könnten schwerwiegende Konsequenzen für Wirtschaft und Gesellschaft abgewendet werden. Die Zeit der Langsamkeit sei vorbei, nun sei rascher Vollzug gefordert, sagte Ammann vor den Medien.

Mit Blick auf die bernische Wirtschaft konstatierte Ammann, dass die Liquidität der Unternehmen stündlich schrumpfe. Die Zahl der Kurzarbeitsgesuche sei dramatisch angestiegen. Allein am Dienstag seien weit über 2000 eingegangen. «Wir kommen mit Zählen fast nicht hinterher», betonte Ammann.

Der Regierungsrat fordert den Bund mit Nachdruck auf, die Kurzarbeitsentschädigungen sofort, innert Tagen, substantiell auf weitere Anspruchsgruppen auszudehnen. Die Kurzarbeitsentschädigung muss extrem rasch zum breit wirkenden Instrument der wirtschaftspolitischen Krisenbewältigung werden.

Die bernische Staatskanzlei erarbeitet mit den Direktionen im Eilverfahren eine Notverordnung. Diese soll die nötigen Rechtsgrundlagen enthalten, damit der Kanton bernische Gesundheitsversorgungseinrichtungen, bernische industrielle KMU sowie Betriebe und Selbständige finanziell entlasten kann. So sind alle Direktionen und die Staatskanzlei beauftragt abzuklären, welche Steuern, Gebühren oder Abgaben für die kommenden drei Monate gestundet oder allenfalls erlassen werden können.

Weiter hat der Regierungsrat die Finanzdienste der Direktionen und Ämter angewiesen, sämtliche offenen Rechnungen bis 250'000 Franken, bei denen der Kanton Auftraggeber ist, unverzüglich vollständig oder mit einer ersten vorgezogenen Teilzahlung zu begleichen.

Bei der Notverordnung stützt sich der Regierungsrat auf Artikel 91 der Kantonsverfassung, der es dem Regierungsrat ermöglicht, Massnahmen zu ergreifen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen zu begegnen.

Der Regierungsrat erachtet die Notverordnung als den einzigen derzeit gangbaren Weg, um genügend Spielraum zu schaffen und rasch wirken zu können. Insbesondere das sehr stark betroffene Gewerbe und Selbständige, denen derzeit die Nachfrage einbricht, brauchen eine sofortige Entlastung, die mit möglichst geringem administrativen Aufwand zur Verfügung gestellt werden kann.

Seine Unterstützungsleistungen wird der Kanton Bern auf die vom Bund beschlossenen oder in Aussicht gestellten Massnahmen abstimmen.

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