Grosser Rat BEKanton Bern soll Gebäude in Moutier nicht «unter Wert» verkaufen
pa, sda
2.12.2021 - 11:44
Die Berner Regierung soll das Konkordat über den Wechsel von Moutier zum Kanton Jura erst dann unterzeichnen, wenn der Verkauf der kantonseigenen Gebäude geregelt ist. Dies verlangt der bernische Grosse Rat.
2.12.2021 - 11:44
SDA
Das Parlament stellte sich am Donnerstag mit 134 zu 4 Stimmen hinter einen zum Postulat gewandelten Vorstoss bernjurassischer Grossrätinnen und Grossräte. Diese verlangen, dass die acht Gebäude in Moutier, die dem Kanton Bern gehören, mindestens zum Buchwert verkauft werden sollen.
Laut Virginie Heyer (FDP/Perrefitte) steht hinter dem Vorstoss auch ein politisches Signal. «Wir wollen keine Blankochecks ausstellen.» Moutier solle beim Weggang nicht mit einem «goldenen Fallschirm» ausgestattet werden. Die Gütertrennung solle dazu dienen, der Bevölkerung im Berner Jura Entwicklungsperspektiven zu bieten.
Die meisten Redner erachteten es als selbstverständlich, dass die Gebäude in Moutier zu «korrekten» Preisen die Hand wechseln sollen. Einzelne Parlamentarier bedauerten, dass mit dem Vorstoss erneut die Juradebatte befeuert werde. Christoph Grupp (Grüne/Biel) sprach von unnötigen «Pfeilen», die Richtung Jura abgefeuert würden.
Schnegg: Flexibilität nötig
Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) bekräftigte, dass der Transfer von Moutier zum Kanton Jura möglichst schnell über die Bühne gehen solle. «Aber wir sind nicht die einzigen, die das Tempo vorgeben.» Es sei selbstverständlich, dass die Verhandlungen dem Kanton Bern keine Nachteile bringen sollten.
Für ein gutes Verhandlungsergebnis sei jedoch Flexibilität wichtig, etwa was die Beurteilung von Leistungen und Gegenleistungen betreffe. Die Regierung zeigte sich dennoch bereit, den ursprünglich als dringliche Motion eingereichten Vorstoss in der abgeschwächten Form des Postulats entgegenzunehmen.
In Moutier befinden sich acht kantonale Gebäude – darunter sind Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, das Regionalgefängnis sowie eine Berufsschule.
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