Grosser Rat – BEKanton Bern überprüft Mehrheitsbeteiligung an Kantonalbank
sr, sda
14.9.2022 - 14:25
Die Mehrheitsbeteiligung des Kantons Bern an der Berner Kantonalbank (BEKB) kommt auf den Prüfstand. Der Grosse Rat hat am Mittwoch der Kantonsregierung den entsprechenden Auftrag erteilt.
Keystone-SDA, sr, sda
14.09.2022, 14:25
14.09.2022, 15:28
SDA
Er überwies der Regierung einen Vorstoss, der verlangt, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat alle in die Kompetenz des Parlaments fallenden Rechtsanpassungen vorlegt, die nötig sind, damit der Kanton Bern keine Mehrheitsbeteiligung an der BEKB mehr halten muss. Diesen Teil des Vorstosses genehmigte der Rat als verbindliche Motion.
Als Postulat, also als Prüfungsauftrag, überwies der Rat die Forderung, die Streichung von Artikel 53 aus der Kantonsverfassung sei einzuleiten. In diesem Artikel steht, der Kanton betreibe zur Förderung der volkswirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine Bank.
Ebenfalls als Postulat überwies der Grosse Rat die Forderung, in einem Gutachten sei zu klären, ob der Kanton Bern sich auch unter Beibehaltung von Artikel 53 in der Kantonsverfassung von seiner Aktienmehrheit trennen könne.
Die Vorstösser betonten im Rat, es gehe nicht um einen Verkauf der Bank, sondern nur um die Prüfung, ob die Mehrheitsbeteiligung des Kantons an der BEKB noch richtig sei.
Regierung will Aktien behalten
Der Kanton Bern hält heute 4,8 Millionen BEKB-Aktien. Das entspricht 51,5 Prozent des Aktienkapitals. Für die Kantonsregierung wäre ein Verkauf dieser Mehrheitsbeteiligung «derzeit finanzpolitisch nachteilig», wie sie in Grossratsunterlagen schreibt. Würde sie das Aktienkapital beispielsweise auf 33,4 Prozent reduzieren, resultierte ein Buchgewinn von 350 Millionen Franken.
Dieser Gewinn würde im Jahr des Verkaufs «in der Erfolgsrechnung vereinnahmt». Er würde in erster Linie für den Schuldenabbau eingesetzt. Im derzeitigen Zinsumfeld würde dies die Passivzinsen des Kantons um rund 4,2 Millionen Franken verringern. Demgegenüber stünden Mindererträge aus den entgangenen Dividenden aus den verkauften Aktien von rund 15,5 Millionen Franken.
Wenn der Kanton Bern seine Beteiligung verringerte, sänke auch die Einflussnahme, schrieb die Kantonsregierung weiter. Stabile Besitzverhältnisse sorgten für eine nachhaltige und positive Entwicklung der Bank. Ein Verkauf von Aktien hätte zudem schwer abzuschätzende Auswirkungen auf das Aktionariat.
Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) sagte im Rat, im Umgang mit seiner Kantonalbank sei der Kanton Bern fortschrittlicher als die meisten anderen Kantone: Nur die Kantone Genf und Waadt hätten ebenfalls keine «wettbewerbsverzerrende Staatsgarantie», so Bärtschi. Neun Kantone besässen Anteile von hundert Prozent.
In letzter Zeit hätten sich andere Kantone zugunsten ihrer Kantonalbanken ausgesprochen. Die Kantonsregierung wolle aber keine Denkverbote, so Bärtschi weiter, und sei deshalb bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, also das Anliegen zu prüfen. Der Grosse Rat ging nun also im Punkt 1 einen Schritt weiter.
Befürworter: «Bankenmarkt funktioniert»
Gegen den Vorstoss wandten sich die SP-Juso-Fraktion, die Grünen und die EVP. Aus ihren Reihen hiess es im Berner Rathaus, es gelte, nicht ohne Not auf Einnahmen aus Dividenden der BEKB zu verzichten. Der Mehrheitsaktionär könne auf die Höhe der Dividenden Einfluss nehmen. Es gelte auch, eine Verunsicherung zu vermeiden.
Die Befürworter hingegen argumentierten, aus ordnungspolitischer Sicht dürfe man eine solche Veräusserung durchaus prüfen. Die BEKB sei gesund. Angesichts eines funktionierenden Bankenmarkts sei es nicht ersichtlich, wieso der Kanton Bern weiterhin eine Staatsbank haben solle.
Der Vorstoss stammt von Thomas Brönnimann (GLP/Mittelhäusern), Casimir von Arx (GLP/Schliern bei Köniz) und Markus Aebi (SVP/Hellsau). Aebi und Brönnimann kamen im Rat auch mit einem Postulat zur Beteiligung des Kantons Bern bei Kantonsunternehmen durch.
Der Regierungsrat soll aufzeigen, welche quantitative Beteiligungsstrategie er bei diesen Unternehmen für die nächsten zehn Jahre vorsieht.
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