FinanzausgleichKanton Bern verlangt Korrektur bei Berechnung des Finanzausgleichs
SDA
20.8.2020 - 11:00
Der Kanton Bern soll im kommenden Jahr rund 215 Mio. Franken weniger aus dem nationalen Finanzausgleich erhalten. Der Regierungsrat wertet dies als positives Zeichen, dass der Kanton wirtschaftlich leistungsfähiger geworden ist. Dennoch fordert er eine Korrektur bei der Berechnung.
Aus Sicht der Kantonsregierung beeinflusst nämlich ein einmaliger Effekt die Berechnungsgrundlage und führt zu den tieferen Ausgleichszahlungen für Bern.
Konkret geht es um einen ausserordentlichen Gewinn einer Unternehmensgruppe von über zwei Mrd. Franken im Jahr 2017. Dieser Gewinn fliesst in die Berechnung des sogenannten Ressourcenpotenzials des Kantons ein. Dieses Ressourcenpotenzial wiederum wird für die Berechnung der Ausgleichszahlungen aus dem nationalen Finanzausgleich herangezogen.
Die Krux: Der ausserordentliche Gewinn hat seinen Ursprung bei einer in einem anderen Kanton ansässigen Domizilgesellschaft, die mit einem in Bern ansässigen Unternehmen fusionierte.
Dies bedeutete gemäss aktueller Gesetzgebung, dass der anfallende Gewinn auf Bundesebene besteuert wurde. Für den Kanton Bern fielen per Saldo lediglich rund vier Millionen Franken Steuererträge aus dem Milliardengewinn ab. Steuererleichterungen waren gemäss Regierungsrat in diesem Zusammenhang nicht im Spiel.
Die Erhöhung des Ressourcenpotenzials wäre für die Berner Regierung nur dann gerechtfertigt, wenn ein entsprechender Gewinn auch zu mehr Steuereinnahmen bei Kanton und Gemeinden geführt hätte.
Erschwerend kommt laut Regierungsrat dazu, dass der überwiegende Teil des Gewinns in anderen Kantonen anfällt. Dies wird zwar im Rahmen von sogenannten Steuerausscheidungen bei der Berechnung der Finanzausgleichsleistungen berücksichtigt. Allerdings mit einer «zeitlichen Verzögerung und unvollständig», wie die Berner Kantonsregierung in ihrer Mitteilung festhält.
Der Kanton Bern wird deshalb im Rahmen der bis Mitte August 2020 laufenden Vernehmlassung zu den Ausgleichszahlungen eine Korrektur der Bemessungsgrundlagen und ab 2022 eine Lösung für das Problem der Steuerausscheidungen verlangen.
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