Raumplanung Kanton Bern verweigert Stadt Bern Bewilligung für Bar am Egelsee

SDA

16.8.2019 - 17:41

Der Egelsee befindet sich unweit des Zentrums Paul Klee im Osten der Stadt Bern. (Archivbild)
Der Egelsee befindet sich unweit des Zentrums Paul Klee im Osten der Stadt Bern. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/EDI ENGELER

Am idyllischen Berner Egelsee darf ein ehemalige Werkhofgebäude bis auf Weiteres nicht als Café-Bar benutzt werden. Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hat ein entsprechendes Gesuch der Stadt Bern abgelehnt.

Wie die BVE am Freitag mitteilte, hat sie zwei Beschwerden gegen eine auf fünf Jahre befristete Baubewilligung für die Umnutzung des ehemaligen Werkhofgebäudes gutgeheissen. Diese Baubewilligung hatte der Regierungsstatthalter der Stadt Bern erteilt.

Er war zwar der Auffassung, in einer Zone für öffentliche Nutzungen sei der Betrieb einer Café-Bar nicht zulässig. In einer solchen Zone sei eine solche Nutzung nicht zonenkonform. Der Statthalter bewilligte das Gesuch aber als Ausnahme und erteilte eine befristete Baubewilligung.

Die BVE sieht hingegen die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung als nicht erfüllt. Insbesondere stelle die Befristung für sich alleine keinen Ausnahmegrund dar, schreibt sie. Es könne auch nicht auf eine geplante Zonenplanänderung abgestellt werden, die explizit auch einen Gastgewerbebetrieb als zulässig erkläre.

Damit würde eine «unzulässige Vorwirkung des geplanten zukünftigen Rechts erzielt», findet die BVE. Ihr Entscheid kann ans kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Interessen prallen aufeinander

Am Berner Egelsee treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Es gibt den «Verein am See», welcher das Areal des alten Werkhofs und ehemaligen Entsorgungshofs der Stadt Bern beleben und zum Begegnungsort machen möchte.

Auf der anderen Seite steht die IG Egelsee, welche den See als Naturoase sieht und welche keine Bar am See haben möchte. Sie ist nach eigenen Angaben eine der Beschwerdeführerinnen und drückte am Freitag auf ihrer Internetseite ihre Freude über den BVE-Enscheid aus.

Bei der anderen Beschwerdeführerin handelt es sich um die Stadt Bern. Sie wehrte sich gegen die vom Statthalter auferlegten Beschränkungen, wie aus dem Urteil hervorgeht, und findet ein Park-Café an diesem Ort zonenkonform. Ein Parkcafé an diesem Ort solle ein Begegnungsort sein, steht in einer Mitteilung der Stadt.

Dort steht auch, die Stadt Bern bedaure den Entscheid. In der Quartiermitwirkung sei ein Parkcafé gewünscht worden. Ein Versuchsbetrieb im Jahr 2017 sei auf grosses Interesse gestossen. In zahlreichen parlamentarischen Vorstösse sei ein Café gefordert worden.

«Mich erstaunt sehr, dass die kantonale Beschwerdeinstanz das offenkundig vorhandene öffentliche Interesse an einem Parkcafé beim Egelsee anders beurteilt als das Quartier und die Stadt vor Ort»: So wird die Berner Gemeinderätin Ursula Wyss in der Mitteilung zitiert.

Wahrscheinlich Weiterzug

Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün von Ursula Wyss wird den Entscheid nun prüfen. Die TVS geht laut der Mitteilung derzeit davon aus, dass sie den Entscheid weiterzieht.

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