Grosser Rat BE Kanton Bern verzichtet auf Inhaftierung von Familien vor Ausweisung

SDA

6.6.2019 - 11:48

Zwei junge Asylsuchende in der Unterkunft in Moosseedorf. Der Kanton Bern strukturiert sein Asylwesen grundlegend um. (Archivbild)
Zwei junge Asylsuchende in der Unterkunft in Moosseedorf. Der Kanton Bern strukturiert sein Asylwesen grundlegend um. (Archivbild)
Source: Keystone/ANTHONY ANEX

Der Kanton Bern verzichtet künftig darauf, dass Familien mit minderjährigen Kindern vor der Rückführung eine Nacht in einer Hafteinrichtung verbringen müssen. Das beschloss der Grosse Rat bei der Beratung der Asylreform.

Der Bundesrat hatte letztes Jahr erklärt, für die Inhaftierung von Familien mit Kindern fehle die gesetzliche Grundlage. Die Gesetzesanpassung nahm der bernische Grosse Rat nun im Einvernehmen mit der Regierung vor.

Laut Regierung geht es um Einzelfälle, bei denen abgewiesene Asylsuchende die selbständige Ausreise mit unkooperativem Verhalten vereiteln und die Behörden deshalb die zwangsweise Rückführung anordnen. Seit 2015 gab es nur drei Fälle, bei denen Eltern gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern inhaftiert wurden.

Hart blieb das Parlament bei der Beratung eines weiteren Artikels. 15- bis 18-Jährige sollen weiterhin kurzzeitig inhaftiert werden können, beschloss die Mitte-Rechts-Mehrheit. Die Behörden müssten – als ultima ratio – renitente Jugendliche einsperren können, auch zum Schutz von Mitbewohnern und Heimpersonal.

Zwei Teile

Die bernische Asylreform besteht aus zwei Teilen. Zum einen muss der Grosse Rat das neue Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich verabschieden; diese Beratung ist noch im Gang. Zum andern hat der Rat am Donnerstag in erster Lesung das Einführungsgesetz zum Ausländer- und zum Asylgesetz verabschiedet.

Der Erlass fand mit 96 zu 51 Stimmen eine klare Mehrheit. Die Nein-Stimmen kamen von der Ratslinken, die in der Detailberatung vergeblich um einen «menschenwürdigeren» Umgang mit Asylsuchenden vor der Wegweisung gekämpft hatten.

Auch die EVP blitzte mit ihren Anträgen ab. Sie hiess das Gesetz aber trotzdem gut und hofft nun auf die zweite Lesung.

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