Coronavirus – Bern Kanton Bern will Covid-Finanzhilfen für Kultur per Gesetz regeln

pa, sda

4.11.2021 - 10:48

Der von den Coronamassnahmen betroffene Kulturbereich soll auch 2022 noch unterstützt werden. (Symbolbild)
Der von den Coronamassnahmen betroffene Kulturbereich soll auch 2022 noch unterstützt werden. (Symbolbild)
Keystone

Die Berner Regierung will die Covid-Finanzhilfen im Kulturbereich auf ordentlichem Gesetzeswege regeln. Damit sollen die entsprechenden Unterstützungsmassnahmen auch 2022 sichergestellt werden, falls es die Corona-Pandemie erforderlich macht.

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Die Finanzhilfen für Kulturbetriebe und Kulturschaffende waren bislang in einer dringlichen Verordnung geregelt. Solche dringlichen Bestimmungen sollten raschestmöglich durch ordentliches Recht abgelöst werden, schreibt der Kanton Bern in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Auf Bundesebene basieren die Finanzhilfen auf dem Covid-19-Gesetz. Die meisten Bestimmungen des Bundesgesetzes laufen Ende 2021 aus, weshalb der Bundesrat dem eidgenössischen Parlament in einigen Bereichen – darunter der Kultur – eine Verlängerung um voraussichtlich ein Jahr beantragt. Der Entscheid fällt in der Wintersession.

Das Berner Kantonsparlament soll das neue Covid-Gesetz in der Frühlingssession 2022 beraten, damit die Bestimmungen rückwirkend per 1. März 2022 in Kraft treten können. Die Details will der Regierungsrat in einer Verordnung regeln.

Wegen der knappen Fristen wird statt einer Vernehmlassung eine Anhörung in Form einer Konferenz durchgeführt. Diese findet am 16. November von 18.45 bis 20.45 Uhr im Yehudi Menuhin Forum in Bern statt.