BernKanton Bern will im Richtplan erneuerbare Energien fördern
hn, sda
19.8.2024 - 10:11
Der Kanton Bern will in seinem Richtplan die planerischen Voraussetzungen schaffen, damit die Stromproduktion aus Wind und Sonne gefördert werden kann. Ausserdem sollen Gewerbetreibende künftig ihre Betriebe leichter erweitern können. Die Richtplanänderungen gehen bis November in die Mitwirkung.
Keystone-SDA, hn, sda
19.08.2024, 10:11
SDA
Alle zwei Jahre überprüft der Kanton Bern sein Richtplanwerk und nimmt Aktualisierungen vor. Mit dem Richtplan steuert der Kanton die räumliche Entwicklung.
Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung nimmt der Kanton Bern jüngste Entwicklungen auf Bundesebene auf. Im Juni sagte das Schweizer Volk an der Urne ja zum sogenannten Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung.
Der Mantelerlass beauftragt die Kantone, für Solaranlagen von nationalem Interesse Gebiete im Richtplan festzulegen. Der Regierungsrat definiert nun diesen Auftrag und das Vorgehen, wie er in einer Mitteilung vom Montag schreibt.
Zudem setzt der Regierungsrat fünf Windenergiegebiete definitiv fest, für welche bereits genehmigte regionale Planungen bestehen. Schliesslich möchte der Regierungsrat, dass die Gemeinden die Klimaneutralität berücksichtigen, wenn sie ihre Energieversorgung auf die Ortsplanung abstimmen. Dafür sichert er ihnen fachliche Unterstützung zu.
Mehr Flexibilität für die Wirtschaft
Mit strategischen Arbeitszonen sorgt der Kanton für zusammenhängende Flächen für die Wirtschaft. Mit kleineren Anpassungen soll dort mehr Flexibilität, etwa bezüglich Grösse und Anzahl der Betriebe, geschaffen werden. Bestehende Betriebe sollen ihre Fläche leichter erweitern können.
Neben diesen beiden Schwerpunkten nimmt der Kanton 17 weitere Richtplananpassungen vor, etwa für den öffentlichen Verkehr bei Kantonsstrassen und Velorouten. Dies betrifft beispielsweise die Planung rund um den Bahnhof Biel.
Ausserdem sollen diverse Abbau- und Deponiestandorte im Richtplan verankert werden. Neu aufgenommen wird der Gewässerrichtplan Sense, für deren Unterlauf.
Die Änderungen am Richtplanwerk gehen vom 26. August bis am 25. November in die öffentliche Mitwirkung. Dafür steht Interessierten die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung.
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