Religion Kanton Freiburg will modernere Religionsgesetzgebung

SDA

22.11.2019 - 16:26

Ein Muslim beim Gebet: Der Kanton Freiburg will seine Religionsgesetzgebung modernisieren. Im Fokus sind die nicht historisch im Kanton heimischen Konfessionsgemeinschaften (Symbolbild).
Ein Muslim beim Gebet: Der Kanton Freiburg will seine Religionsgesetzgebung modernisieren. Im Fokus sind die nicht historisch im Kanton heimischen Konfessionsgemeinschaften (Symbolbild).
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Um die heutige Vielfalt religiösen Lebens abzubilden, will der Freiburger Staatsrat die entsprechende Gesetzgebung modernisieren. Im Fokus steht dabei das Verhältnis des Staats zu den nicht anerkannten konfessionellen Gemeinschaften.

Der Staatsrat hat einen Bericht zu diesen Beziehungen zuhanden des Grossen Rats verabschiedet, wie die Freiburger Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Der Bericht wurde aufgrund eines 2017 überwiesenen Postulats angefertigt.

Die Kantonsregierung erachtet es nach Durchsicht des Bericht als nötig, die Beziehungen zu den nicht öffentlich-rechtlich anerkannten konfessionellen Gemeinschaften zu überarbeiten.

Immer mehr Freiburgerinnen und Freiburger teilten andere religiöse Überzeugungen als die historisch im Kanton etablierten. Mit einer Modernisierung der Gesetzgebung möchte der Staatsrat die Rechte und Pflichten dieser Gemeinschaften festlegen. Dabei geht es unter anderem um Fragen zur Seelsorge, zum konfessionellen Unterricht und der Beachtung von Grundrechten.

Der Bericht basiert auf einer Analyse der Religionswissenschaftlerin und Soziologin Mallory Schneuwly Purdie. In der Analyse kommt die Wissenschaftlerin zum Schluss, dass der Kanton Freiburg seit 2010 eine deutliche Zunahme römisch-katholischer Personen (+13'008) und muslimischer Personen (+3646) erfahren hat. Ebenfalls eine starke Zunahme (+18'032) wurde bei den Personen ohne Religionszugehörigkeit verzeichnet.

Einhaltung von Grundrechten

Die rund 30-jährige Religionsgesetzgebung trage den veränderten Bedürfnissen und Praktiken nicht mehr genügend Rechnung, ist die Freiburger Kantonsregierung überzeugt. Was früher die Bedürfnisse ein paar einzelner Individuen waren, seien heute zum Teil Bedürfnisse von demografisch bedeutenden Gruppen.

Der Staatsrat ist der Ansicht, dass bestimmte Voraussetzungen für die Gewährung öffentlich-rechtlicher Befugnisse an die konfessionellen Gemeinschaften geändert werden könnten, da sie nicht mehr der Realität entsprechen. Er sieht zudem vor, neue Anforderungen einzuführen, wie namentlich die Transparenz der Finanzierung oder die Kenntnisse einer kantonalen Amtssprache durch die religiösen Verantwortlichen.

Besonderen Wert legt die Regierung laut Mitteilung auf die Einhaltung der Grundrechte. Sie schlägt dazu unter anderem die Einführung einer Verbindlichkeitserklärung vor. Darin müssten sich die Gemeinschaften verpflichten, die Schweizer Rechtsordnung zu respektieren, wozu insbesondere Grundrechte wie Gleichstellung, Glaubens- und Gewissensfreiheit oder Ehefreiheit gehören.

Der Freiburger Grosse Rat wird den Bericht in einer der nächsten Sessionen beraten.

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