Grosser Rat BE Kanton hilft Grundeigentümern im Berner Jura bei Altlastensanierung

zc, sda

15.6.2021 - 10:07

Der bernische Grosse Rat will Besitzern von verseuchten Böden im Berner Jura entgegenkommen.
Der bernische Grosse Rat will Besitzern von verseuchten Böden im Berner Jura entgegenkommen.
Keystone

Der Kanton Bern soll Grundeigentümer zwischen Reconvilier und Loveresse finanziell unterstützen, wenn sie ihre schwermetallverseuchten Böden sanieren müssen. Mit 115 zu 30 Stimmen hat der Grosse Rat am Dienstag eine entsprechende Motion der Deputation überwiesen.

Keystone-SDA, zc, sda

Die Deputation vertritt im Kantonsparlament die Interessen des Berner Juras und der französischsprachigen Bevölkerung.

Betroffen sind Hunderte Grundstücke in der Umgebung der ehemaligen Buntmetallwerke Boillat in Reconvilier. Bislang konnten nur die Grundeigentümer von 54 Grundstücken auf Unterstützung von Bund und Kanton zählen, da ihre Grundstücke den Sanierungswert der eidgenössischen Altlastenverordnung überschreiten.

Daneben gibt es 461 Grundstücke, die etwas weniger stark belastet sind. Sie überschreiten in Sachen Kupfer, Zink und Cadmium lediglich den sogenannten Prüfwert. Nach den geltenden Gesetzen müssten die Grundeigentümer für die Sanierungskosten der Böden allein aufkommen, wenn sie Gemüse anbauen wollen oder ein Bauvorhaben planen.

Das wollte die Ratsmehrheit verhindern und sprach sich deshalb dafür aus, Gelder aus dem kantonalen Abfallfonds einzusetzen. Der Regierungsrat unterstützte das Vorhaben. Er rechnet mit Mehrkosten für den Fonds von insgesamt zwei Millionen Franken.

Die Boillat-Werke waren jahrzehntelang ein Industrieflaggschiff des Jurabogens. Ende des 19. Jahrhunderts herrschte in der Schweiz grosser Bedarf nach Buntmetallprodukten, etwa zur Herstellung von Uhren, Telefondraht und Munition.

Im Land entstanden mehrere Metallwerke, neben der «Boillat» in Reconvilier auch die Metallwerke in Dornach oder die Selve-Werke in Thun. Die Thuner «Selve» ist bereits vor Jahren geschlossen worden. Auch hier musste der Boden saniert werden, bevor auf dem Gelände eine Wohnüberbauung errichtet werden konnte.