Der Kanton Solothurn legt wie die beiden Basel die Maturitätsprüfungen und Fachmittelschulabschlüsse bis auf Weiteres auf Eis. Bildungsdirektor Remo Ankli möchte auf Abschlussprüfungen verzichten, wenn dies der Bund zulässt.
Ein allfälliges Verschiebedatum sowie die gesamte Prüfungsorganisation könne erst bestimmt werden, wenn der Bundesrat definitiv über die Abschlussprüfungen entschieden habe, teilte die Staatskanzlei Solothurn am Freitag mit.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hatte dem Bundesrat beantragt, per Notverordnung zu verfügen, dass die Kantone nicht nur auf die mündlichen, sondern auch auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten können. Mit diesem Entscheid könne Qualität und Gleichwertigkeit gewährleistet werden, hiess es. Statt Prüfungen solle es Erfahrungsnoten geben.
Bildungsdirektor Ankli begrüsst gemäss eigenen Angaben einen möglichen Wegfall der Abschlussprüfungen. Für den Fall, dass der Bundesrat den EDK-Beschluss gutheisse und damit den Kantonen die Wahl lasse, werde der Kanton Solothurn auf Abschlussprüfungen verzichten.
Der Beschluss zur Sistierung der Prüfung erfolgte koordiniert mit den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. In diesen Kantonen würden bereit Anfang Mai die schriftlichen Prüfungen beginnen.
Verzicht auf Schulnoten
In der Volksschule stützt sich das Jahreszeugnis für Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarstufe auf die beurteilten Leistungen während der Zeit des Präsenzunterrichtes. Schüler der Sekundarschule erhalten ein Semesterzeugnis ohne Beurteilung der Fachleistungen durch Noten, wie die Staatskanzlei weiter mitteilte.
In allen Zeugnissen wird eine Bemerkung zum Zeitraum des ausgesetzten Präsenzunterrichtes angefügt, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst. Die Promotionsbedingungen, die am Ende des ersten Semesters des Schuljahres erfüllt oder nicht erfüllt waren, werden auch auf für das zweite Semester übertragen.
Für den Wechsel in ein höheres Anforderungsniveau der Sekundarschule ist demnach die Notensumme im Zeitraum von Anfang Schuljahr bis zum 13. März 2020 massgebend.
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