ArbeitsbedingungenKantonaler Normalarbeitsvertrag für 24-Stunden-Betreuung
SDA
22.11.2019 - 10:23
Für Angestellte, die in Privathaushalten ältere oder kranke Menschen betreuen, gilt im Kanton Bern künftig ein Normalarbeitsvertrag (Themenbild).
Source:KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Kanton Bern will den Schutz für Arbeitnehmende verbessern, die in Privathaushalten die 24-Stunden-Betreuung von kranken oder älteren Personen leisten. In diesem Bereich bestehen teilweise problematische Arbeitsverhältnisse.
Nicht selten übersteigen die Arbeitszeiten der Betreuungspersonen die gesetzlich zulässigen Höchstzahlen. Zudem arbeiten die Betroffenen in der Nacht und an Sonntagen. Solche Arbeitsbedingungen sind möglich, da in privaten Haushalten tätige Angestellte nicht durch das eidgenössische Arbeitsgesetz abgedeckt sind.
Um diese Lücke zu schliessen hat der Bund mit den Kantonen und Sozialpartnern einen Modell-Normalarbeitsvertrag erarbeitet. Der Kanton Bern stützt sich bei seiner Lösung grösstenteils auf dieses Modell. Allerdings weicht er in den wichtigen Fragen der Entschädigung und der Präsenzzeit davon ab.
Der bürgerlich dominierte Regierungsrat strebte laut Mitteilung vom Freitag einen «massvoll ausgestalteten» Normalarbeitsvertrag an. Auf diese Weise, so hofft die Regierung, komme der Normalarbeitsvertrag in möglichst vielen Arbeitsverhältnissen zur Anwendung.
Sie begründet den Schritt damit, dass ein Normalarbeitsvertrag sogenannt dispositives Recht ist. Will heissen: ein Arbeitgeber kann die Bestimmungen ausschliessen.
Mindestlöhne gelten
Unabhängig von der kantonalen Lösung werden die Mindestlöhne für die 24-Stunden-Betreuung auf Bundesebene verbindlich festgelegt. Von diesen Mindestlöhnen dürfen Arbeitgebende nicht abweichen.
Der Bundesrat wird die Mindestlöhne für die Periode 2020 bis 2022 voraussichtlich für Ungelernte auf 19.20 Franken und für Gelernte auf 23.20 Franken pro Stunde leicht erhöhen.
Bei der 24-Stunden-Betreuung wird unterschieden zwischen Betreuungszeit, also aktiver Arbeitszeit, und der Präsenzzeit. In der Schweiz sind oft Frauen aus Osteuropa in der 24-Stunden-Betreuung tätig. Nebst Direktanstellungen kennt die Schweiz auch Vermittler- und Verleihfirmen. Diese brauchen eine Bewilligung.
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