Grosser Rat – BEKantonsparlament ebnet Weg zur Finanzierung von Investitionen
hn, sda
5.9.2022 - 15:13
Dem Kanton Bern stehen in den kommenden Jahren grosse Investitionen ins Haus. Um diese stemmen zu können, hat der Grosse Rat am Montag die verfassungsmässige Schuldenbremse aktualisiert. Das letzte Wort zur Verfassungsänderung wird das Volk haben.
hn, sda
05.09.2022, 15:13
05.09.2022, 20:08
SDA
Kern der Vorlage ist die Einführung einer Mehrjahresbetrachtung für die Schuldenbremse der Investitionsrechnung. Auf die Einführung eines «Krisenartikels», der es erlaubt hätte, die Schuldenbremse in ausserordentlichen Lagen zu lockern, verzichtete die Regierung. Die Corona-Krise habe gezeigt, dass sich mit den bestehenden Schuldenbremsen auch schwierige Zeiten meistern liessen, so die Begründung.
In 1990-er Jahren geriet der Finanzhaushalt des Kantons Bern in eine bedrohliche Schieflage. Eine Schuldenlast von rund 11 Milliarden Franken und die entsprechende Zinsbelastung von rund einer MillionFranken pro Tag belasteten den Finanzhaushalt stark.
Dank verschiedener Sanierungspakete und einem verbesserten wirtschaftlichen Umfeld gelang es, den Negativtrend zu brechen und wieder Ertragsüberschüsse zu erzielen. Um diese Trendwende zu verstetigen, wurde 2003 zunächst eine Defizitbremse eingeführt. 2008 wurde das Instrument in eine umfassende Schuldenbremse umgebaut.
Wegen zahlreicher Grossbauprojekte, etwa dem Campus der Berner Fachhochschule, rechnet der Kanton 2023 bis etwa 2030 mit einem erheblichen Investitionsmehrbedarf.
Vorsparen
Der Mechanismus der Schuldenbremse für die Investitionrechnung schrieb bisher vor, dass allfällige Finanzierungsfehlbeträge in den Folgejahren auch dann kompensiert werden müssen, wenn der Kanton in der Vergangenheit erhebliche Überschüsse erzielt hat und Schulden abbauen konnte.
Mit einer Mehrjahresbetrachtung können Finanzierungsüberschüsse angerechnet werden, welche in den Vorjahren erzielt wurden. Damit werden zusätzliche Mittel für Investitionen frei. Mittelfristig wird es trotzdem möglich sein, einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu erreichen.
In den vergangenen Jahren unternahm der Regierungsrat verschiedene Versuche, eine Art «Sparschwein» in Form eines Fonds einzurichten, in den Überschüsse fliessen, um dereinst Investitionen stemmen zu können. Diese «Kässeli» bekämpften die Bürgerlichen vehement, da sie intransparent seien. Es brauche eine Lösung auf Verfassungsebene.
Freisinn gegen Lockerung
Die Freisinnigen versuchten, mit einem Nichteintretensantrag eine Änderung der Schuldenbremse auf der Investitionsrechnung zu verhindern. FDP-Grossrat Carlos Reinhard kritisierte die Idee des Vorsparens, wie sie mit der Verfassungsänderung ermöglicht werden soll. Gewinne aus den Vorjahren würden jeweils verbucht und stünden in den Folgejahren nicht einfach so zur Verfügung.
Werde die Schuldenbremse gelockert, bestehe vielmehr die Gefahr, dass sich der Kanton wieder stärker verschulde. Der Kanton könne die vom Parlament beschlossenen Investitionen mit der Schuldenbremse in jetziger Form durchaus stemmen; es brauche keine Änderung.
SVP-Grossrat Raphael Lanz lobte die Schuldenbremsen als Erfolgsmodell. Unter anderem ihnen sei es zu verdanken, dass der Kanton in Krisensituationen wie der Coronapandemie die nötige Hilfe habe leisten können.
Eine Mehrjahresbetrachtung bezeichnete Lanz als sinnvoll, da sie es ermögliche vorzusparen. Auch ein Unternehmen mache das so und überblicke mehrere Jahre.
SP und Grüne zeigten sich wenig begeistert, dass die Schuldenbremse nicht noch weiter gelockert werden soll, trugen aber den Kompromiss mit, wie SP-Grossrätin Andrea Rüfenacht sagte.
Ausser der FDP und der EDU stimmten alle Fraktionen für ein Eintreten auf die Vorlage. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 127 zu 23 Stimmen.
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