Grosser Rat – BEKantonsparlament will Moutier-Abstimmung im ersten Quartal 2021
SDA
1.9.2020 - 11:25
Eine Mehrheit des Berner Kantonsparlaments möchte, dass die neue Abstimmung über einen Kantonswechsel der bernjurassischen Stadt Moutier im ersten Quartal 2021 durchgeführt wird. Der Grosse Rat hat am Dienstag zwei entsprechende Vorstösse überwiesen.
Der Kanton Bern kann das Abstimmungsdatum jedoch nicht einfach einseitig festlegen. Dies tun letztlich die Tripartite Konferenz mit den Kantonen Bern und Jura und dem Bund sowie die Stadt Moutier. Mehrere Grossratsmitglieder verwiesen auf diesen Umstand und kündigten an, sich der Stimme zu enthalten.
Grossmehrheitlich signalisierten die Fraktionen jedoch Zustimmung zu den beiden Vorstössen, um der Regierung in den Verhandlungen den Rücken zu stärken. Mehr als das können die beiden Vorstösse nicht. Sie sind auch entsprechend formuliert und fordern, dass der Regierungsrat «alle Hebel in Bewegung setzt», damit die Abstimmung im ersten Quartal stattfinden kann.
Regierungsrat Pierre Alain Schnegg erläuterte, dass eine Abstimmung im ersten Quartal mithelfe, möglichem Abstimmungstourismus einen Riegel zu schieben. Nachdem die erste Abstimmung wegen Unregelmässigkeiten annulliert wurde, habe eine einwandfreie Durchführung einer neuen Abstimmung Priorität.
Wer also im ersten Quartal 2021 in Moutier abstimmen will, muss drei Monate vorher in die bernjurassische Stadt ziehen. Dort wird die betroffene Person dann für das ganze vorausgegangene Jahr 2020 besteuert. Dies deshalb, weil man fürs ganze Jahr Steuern schuldet, wo man Ende Dezember gemeldet ist.
Der Kanton ist der Ansicht, dass es vor diesem Hintergrund weniger leicht fällt, einfach kurz nach Moutier zu ziehen um abzustimmen und sich dann wieder abzumelden.
Die beiden Vorstösse wurden mit 103 zu 4 Stimmen bei 42 Enthaltungen und 104 zu zu 7 Stimmen bei 36 Enthaltungen überwiesen.
Abstimmungstourismus
Im Juni 2017 hatte sich das Stimmvolk von Moutier anlässlich einer kommunalen Abstimmung mit 2067 zu 1930 Stimmen für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen, also relativ knapp. Zuerst die Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Berner Jura und danach das Verwaltungsgericht des Kantons Bern erklärten in der Folge – nach Rekursen – die Abstimmung für ungültig.
Die zweite Instanz sprach im Sommer des vergangenen Jahres von «schweren Gesetzesverstössen», welche rund um den Urnengang begangen worden seien. Das Gericht kritisierte beispielsweise die Regeln, welche für das briefliche Abstimmen galten. Auch von fiktiven Wohnsitzen und Abstimmungstourismus war die Rede.
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