GleichstellungKein zusätzlicher freier Tag für weibliche Stadtangestellte in Bern
SDA
9.3.2020 - 12:16
Weibliche Angestellte der Berner Stadtverwaltung erhalten am 8. März keinen zusätzlichen freien Tag als Ausgleich für die noch immer herrschende Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau. Die Berner Stadtregierung verzichtet auf die Umsetzung eines Vorstosses.
Eine im Januar 2019 durchgeführte Lohnanalyse habe ergeben, dass die unerklärte, geschlechtsspezifische Lohndifferenz in der Stadtverwaltung nahezu bei Null liege. Hinweise auf eine systematische Lohndiskriminierung gebe es nicht, schreibt der Gemeinderat in seinem am Montag veröffentlichten Begründungsbericht.
Die Stadt Bern führt laut Begründungsbericht regelmässig Analysen zur Lohngleichheit von Mann und Frau durch. Dabei lag die Stadt jeweils klar unter dem Toleranzwert von fünf Prozent.
2017 betrug die unerklärte Lohndifferenz 1,8 Prozent zu Ungunsten der Frauen. Die Resultate wurden durch einen vom Eidgenössischen Gleichstellungsbüro anerkannten Experten verifiziert und einer verfeinerten Analyse unterzogen.
Dabei kam ein Wert von 0,3 Prozent zu Ungunsten der Frauen heraus. Die Differenz weiche nur zufällig von Null ab, kam der Experte zum Schluss.
Rechtliche Bedenken
Ausserdem wäre das Anliegen auch aus rechtlichen Grünen nicht umsetzbar, kommt die Stadtregierung zum Schluss. Damit die Männer nicht diskriminiert würden, müsste die Massnahme verhältnismässig und zweckmässig sein. Am städtischen Lohngefüge ändere der Vorschlag aber nichts.
Der Vorstoss aus den Reihen der JUSO, der Alternativen Linken und der GFL forderte für die Frauen in der Berner Stadtverwaltung einen zusätzlichen freien Tag, bis es keine unerklärbaren Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern mehr gebe. So könne die Stadt den Frauen immerhin etwas zurückgeben. Der freie Tag soll am internationalen Tag der Frau am 8. März bezogen werden.
Im März 2018 hatte das Stadtparlament die Motion im Sinne einer Richtlinie erheblich erklärt.
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