Grosser Rat BEKeine Formularpflicht für Vermieter im Kanton Bern
SDA
13.6.2019 - 12:16
Im Kanton Bern müssen Vermieter auch künftig beim Abschluss eines Mietvertrags nicht zwingend angeben, wie viel der Vormieter bezahlt hat. Der Grosse Rat lehnte am Donnerstag einen Vorstoss zur Einführung der Formularpflicht ab.
Nathalie Imboden (Grüne/Bern) wollte mit der von SP und EVP unterstützten Motion erreichen, dass Gemeinden mit einer tiefen Leerwohnungsziffer die Formularpflicht beim Abschluss eines neuen Mietvertrags einführen könnten. Imboden verwies dabei auf die Gemeinden Bern, Nidau und Zollikofen, die dies wünschten.
Das Anliegen stiess aber bei der bürgerlichen Mehrheit auf taube Ohren. SVP, FDP, BDP und GLP befürchteten einen unnötigen bürokratischen Aufwand, der zudem wenig Wirkung gegen hohe Mietzinsen entfalte. Einzelne Redner sahen gar die Eigentumsfreiheit in Gefahr.
Die Regierung sah die Voraussetzungen für die Formularpflicht auch rechtlich nicht erfüllt. Gesamtkantonal betrachtet herrsche mit einer Leerwohnungsziffer von über 1,5 Prozent kein Wohnungsmangel im Sinne des Obligationenrechts (OR). Auch für eine bloss gebietsweise Einführung sieht die Regierung keinen Handlungsbedarf.
Das OR räumt den Kantonen im Falle von Wohnungsmangel die Möglichkeit ein, für ihr Gebiet oder einen Teil davon vorzusehen, dass beim Abschluss eines neuen Mietvertrags der vorherige Mietzins auf einem Formular mitzuteilen ist. Die Formularpflicht eingeführt haben die Kantone Zürich, Zug, Nidwalden, Genf, Freiburg, Waadt und Neuenburg.
Der Grosse Rat lehnte die linksgrüne Motion mit 81 gegen 58 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Bereits 2012 war eine ähnlicher Vorstoss verworfen worden.
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