Coronavirus – Bern Keine Maskenpflicht in Berner 2G-Lokalen

zc, sda

8.12.2021 - 11:49

Im Kanton Bern werden Lokale mit 2G-Regel von der Maskentragpflicht befreit.
Im Kanton Bern werden Lokale mit 2G-Regel von der Maskentragpflicht befreit.
Keystone

Im Kanton Bern muss in Lokalen mit 2G-Regel keine Maske getragen werden. Das hat der Regierungsrat entschieden, wie er am Mittwoch mitteilte.

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Er hat die kantonale Covid-Verordnung angepasst. Vor dem Hintergrund der letzte Woche beschlossenen Bundesmassnahmen verzichtete er weitgehend auf kantonale Regelungen und folgt beispielsweise bei der 2G-Pflicht dem neuen Bundesrecht.

Andere Kantone weichen bekanntlich davon ab und verbinden 2G mit einer Maskentragpflicht. 2G bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind, nicht aber Getestete.

Weiterhin bestehen bleibt im Kanton Bern die Zertifikatspflicht für Besucher von Spitälern und Heimen. Die Maskentragpflicht für Spitex-Mitarbeitende wurde zwar im kantonalen Recht aufgehoben, sie gilt gestützt auf Bundesrecht aber nach wie vor.

Im weiteren hat der Regierungsrat die Regeln im Justizvollzug angepasst, um den verschärften Bundesregelungen Rechnung zu tragen. Dies betrifft unter anderem die Zertifikatspflicht für Besucher sowie die Testung bei der Rückkehr aus dem Urlaub oder Ausgang.

Die Änderungen treten am Donnerstag (9. Dezember) in Kraft. Sie sind – wie die neuen Massnahmen des Bundes – bis 24. Januar 2022 befristet.