Steuern Kirchensteuer soll für Unternehmen im Kanton Bern freiwillig werden

zc, sda

4.12.2023 - 14:52

Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen kommt im Kanton Bern erneut aufs Tapet. (Symbolbild)
Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen kommt im Kanton Bern erneut aufs Tapet. (Symbolbild)
Keystone

Der Berner Regierungsrat ist bereit zu prüfen, ob die Kirchensteuer für juristische Personen künftig freiwillig sein soll. Er will einen entsprechenden Vorstoss als Postulat entgegennehmen.

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Natürliche Personen, die sich mit der Ausrichtung und den Werten einer Kirche nicht mehr identifizierten, könnten ihren Austritt mit einem einfachen Schreiben vollziehen und die Steuern einsparen, macht Motionär Carlos Reinhard (FDP/Thun) geltend. Diese Möglichkeit sollte auch Firmeninhabern zustehen.

Die Mindereinnahmen könnte die Kirche verkraften, heisst es in dem Vorstoss weiter. Unterzeichnet wurde er auch von Grossratsmitgliedern der GLP, der SVP und der Mitte.

2021 erhoben die Kirchgemeinden im Kanton Bern Steuern von juristischen Personen im Umfang von 36,8 Millionen Franken, wie der Regierungsrat in seiner Antwort schreibt. Werde die Abgabe freiwillig, dürften die Einnahmen viel tiefer liegen.

Die Landeskirchen müssten dann ihre Leistungen etwa zugunsten von Kindern und Jugendlichen, Armutsbetroffenen und Betagten deutlich reduzieren, gibt der Regierungsrat zu bedenken. Er ist aber bereit, das Anliegen zu prüfen, zumal sich die religiöse Landschaft des Kantons Bern stark verändert habe.

Die obligatorische Kirchensteuer von juristischen Personen komme nach wie vor vollständig den Kirchgemeinden der öffentlich-anerkannten Landeskirchen zu. Doch 38 Prozent der Berner Bevölkerung seien konfessionslos oder gehörten einer Religionsgemeinschaft an, die nicht als Landeskirche anerkannt sei.

Mögliche Folgen prüfen

Die genauen finanziellen, juristischen und sozialen Folgen des Vorstosses möchte die Regierung vertieft prüfen. Sie weist weiter darauf hin, dass die Umsetzung eine Verfassungsänderung erfordern könnte. In dem Fall hätte das Volk das letzte Wort.

Im bernischen Grossen Rat wurden in den letzten Jahren wiederholt über eine Modifizierung der Kirchensteuerpflicht für Unternehmen diskutiert. Die verschiedenen Vorstösse wurden entweder abgelehnt oder zurückgezogen.

Schweizweit kennen bis heute 15 Kantone eine Kirchensteuerpflicht für juristische Personen. Eine fakultative Abgabe gibt es in den Kantonen Neuenburg und Tessin.