Im März hat das Berner Kantonsparlament das Sozialhilfegesetz revidiert und dabei Kürzungen des Grundbedarfs vorgesehen. Ein Bündnis aus Parteien, Verbänden und kirchlichen Kreisen will mit einem Volksvorschlag dagegen antreten. Kommen innert dreier Monate 10'000 Unterschriften zusammen, hat das Volk das letzte Wort.
Hinter dem Volksvorschlag stehen unter anderen SP, Grüne, EVP, der Berufsverband der Sozialen Arbeit "Avenir Social", Angestellte Bern, die Gewerkschaft VPOD und die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.
Das Bündnis will aber nicht einfach das Referendum ergreifen, sondern es schlägt eigene Massnahmen vor im Rahmen eines Volksvorschlags.
Trugschluss
Die Idee hinter den Kürzungen ist es, einerseits Einsparungen zu machen, andererseits aber auch, die Sozialhilfebeziehenden zu einer rascheren Arbeitsintegration anzuhalten.
Doch genau hier sieht das Bündnis das Problem. Die Wirtschaft biete für solche Menschen nicht genügend Arbeitsstellen, macht es geltend. Dass Sozialhilfebeziehende rascher eine Arbeit finden, wenn ihnen die Mittel gekürzt werden, hält das Bündnis für einen Trugschluss.
Darüber hinaus brauche es Möglichkeiten für Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen, sich weiterzubilden. Nur so hätten sie eine Chance auf dem Arbeitsmarkt.
Ergänzungsleistungen
Der stärkere Einbezug der Wirtschaft ist in der Gesetzesrevision vorgesehen und wird vom Bündnis unterstützt. Neu verlangt das Komitee aber, dass der Kanton ein bedarfsgerechtes Angebot bereitstellt, damit Personen in der Sozialhilfe gezielt weitergebildet werden können.
Weiter sollen über 55-jährige Arbeitslose nicht mehr von der Sozialhilfe unterstützt werden, sondern Ergänzungsleistungen gemäss AHV/IV erhalten. So würden die Betroffenen vor Altersarmut geschützt.
Und schliesslich fordert das Komitee Unterstützungsleistungen gemäss den landesweit anerkannten Ansätzen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Dammbruch?
Die Gesetzesrevision hat landesweit für Aufsehen gesorgt. Denn der Kanton Bern hält sich damit nicht mehr an die SKOS-Richtlinien. Kritiker befürchten, der Entscheid könnte andere Kantone zum selben Schritt animieren.
Trotzdem bestätigte der Grosse Rat in der zweiten Lesung im März seinen Beschluss vom Dezember: Der Grundbedarf für minderjährige Sozialhilfebezüger und Erwachsene ab 25 Jahren soll acht Prozent unter den SKOS-Richtlinien liegen dürfen. Bei den 18- bis 25-Jährigen sind sogar 15 Prozent möglich.
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