Der neue Artikel zu preisgünstigem Wohnen im Könizer Baureglement, welchen das Könizer Stimmvolk 2017 an der Urne annahm, wird gültig. Der Hauseigentümerverband hat einen zu seinen Ungunsten ausgefallenen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weitergezogen.
Der Könizer Gemeinderat teilte am Mittwoch mit, die neue Vorschrift sei rechtskräftig geworden. Der Gemeinderat werde nun die Umsetzung des Artikels angehen. Im Herbst 2016 hatte das Könizer Lokalparlament den fraglichen Artikel als Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbar Wohnen in Köniz» verabschiedet.
Mit der neuen Vorschrift verpflichtet sich die Gemeinde, die Erstellung und den Erhalt preisgünstiger Mietwohnungen zu fördern. So müssen Investoren beim Erlass von Nutzungsplänen, die zu einer bedeutend höheren Ausnutzung führen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil an preisgünstigem Wohnraum bereitstellen.
Weiter soll die Gemeinde geeignete Grundstücke im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgeben oder diese bei der Landbeschaffung unterstützen.
Berner Reglement in Lausanne angefochten
In Bern sagten im Mai 2014 über 70 Prozent der Stimmberechtigten Ja zu einem ähnlichen Begehren. Auch dort opponierte der Hauseigentümerverband. Das Bundesgericht lehnte im Dezember 2019 die Beschwerde des Verbands letztinstanzlich ab.
Das Volksbegehren greife nicht in unzulässiger Weise in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit ein, hielt das Bundesgericht fest. Auch stehe die Initiative nicht im Widerspruch zum Mietrecht.
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