Prämienverbilligungen Konkubinatspaare mit Kindern werden Ehepaaren gleichgestellt

SDA

24.10.2019 - 09:43

Bei den Krankenkassen-Prämienverbilligungen sollen Konkubinatspaare mit Kindern künftig Ehepaaren gleichgestellt werden. Die Berner Regierung hat eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen in eine Vernehmlassung geschickt.

Wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, geht die geplante Gesetzesänderung auf eine 2013 im Grossen Rat überwiesene Motion zurück. Die Verfasser dieser Motion verlangen, dass Konkubinatspaare und verheiratete Paare in der Prämienverbilligung gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht.

In einem Rechtsgutachten kamen Juristen jedoch zum Schluss, dass diese Forderung nicht vollständig umsetzbar ist. Dies unter anderem, weil mit den Daten der Einwohner- und Steuerbehörden Konkubinatspaare nicht objektiv festgestellt werden können.

Um die Motion zumindest teilweise umzusetzen, sollen deshalb neu unverheiratete Paare, die im gleichen Haushalt leben und mindestens ein gemeinsames Kind haben, für den Prämienverbilligungsanspruch als Einheit betrachtet werden.

Der Kanton Bern spart

Die beiden Erstunterzeichner der Motion, Patric Bhend (SP) und Ruedi Löffel (EVP), schrieben seinerzeit in ihrem Vorstoss, der heute angewendete Automatismus bei der Berechnung der Prämienverbilligung habe viele Vorteile. Beispielsweise sei der administrative Aufwand klein.

Der Automatismus führe aber in gewissen Fällen zu ungerechtfertigten Bezügen von Prämienverbilligungen durch im Konkubinat lebende Personen und deren Kinder.

Laut den am Donnerstag veröffentlichten Vernehmlassungsunterlagen wird die Berücksichtigung von Konkubinatspaaren in der Prämienverbilligung zu jährlichen Minderausgaben von schätzungsweise neun Mio. Franken führen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. Januar 2020.

Weitere Änderungen

Die Vernehmlassungsvorlage sieht auch eine Vereinfachung der Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs von jungen Erwachsenen vor. Aufgrund eines Leitentscheids des Bundesgerichts soll zudem die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht systematisch geprüft werden. Patric Bhend sitzt heute nicht mehr im Grossen Rat.

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