Im Konkursverfahren rund um die pleite gegangene Berner Regionalfluggesellschaft SkyWork Airlines können nun die Gläubiger ihre Forderungen einreichen. Bis Ende Februar haben sie dafür Zeit, wie das Konkursamt Bern-Mittelland am Dienstag mitteilte.
Den sogenannten Schuldenruf publiziert das Konkursamt am (morgigen) Mittwoch im Schweizerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Bern.
Auf der speziell für die Abwicklung des Konkurses eingerichteten Internetseite www.skywork-konkurs.ch gibt es spezifische Informationen für Passagiere, die ihre Forderungen einreichen wollen. Weitere Infos finden diese auf der Internetseite des Bundesamts für Zivilluftfahrt.
Zur Abwicklung eines Konkurses gibt es zwei Verfahren: das ordentliche und das summarische. Wie das Berner Konkursamt mitteilte, wird der SkyWork-Konkurs im summarischen Verfahren durchgeführt. Damit entfällt beispielsweise eine Gläubigerversammlung.
"Das summarische Verfahren ist rasch, effizient, kostengünstig und im Interesse der Gläubiger", sagt dazu der Leiter des Konkursamts Bern-Mittelland, Sandro Campigotto. "Ordentliche Konkursverfahren werden kaum noch durchgeführt".
Dividendenzahlung möglich
Auf Anfrage sagt Campigotto weiter, welchen Wert die SkyWork-Konkursmasse letztlich darstellen werde, könne das Konkursamt derzeit noch nicht abschätzen. Es gehe aber davon aus, dass diese Werte die Kosten des Konkursverfahrens überstiegen. Damit könnte eine Dividende ausbezahlt werden.
"Welche Höhe diese Dividende haben wird und ob für alle Klassen von Gläubigern eine Dividende herausschauen wird, ist offen".
Das Konkursamt Bern-Mittelland wickelt den SkyWork-Konkurs ohne Personalaufstockung ab. Es nimmt dafür aber externe Unterstützung in Anspruch. Zu diesem externen Personal gehören ehemalige SkyWork-Angestellte - unter ihnen der frühere Chef Martin Inäbnit. Sie bringen ihr Fachwissen ein.
Richtigerweise Flugzeuge ausgeflogen
SkyWork stellte den Flugbetrieb Ende August des vergangenen Jahres ein. Die Gesellschaft musste wegen Überschuldung den zuständigen Konkursrichter benachrichtigen. Eine Woche nach dem Grounding wurde der Konkurs eröffnet. Das Berner Konkursamt teilte am 6. September mit, es habe Sicherungsmassnahmen sowie die Inventur der Konkursmasse eingeleitet.
Damals bat das Konkursamt die Gläubiger, die Forderungen noch nicht anzumelden. Vom Grounding waren rund 11'000 Passagiere betroffen.
SkyWork-Chef Inäbnit sagte Mitte September an einer Medienkonferenz in Belp, dass er geleaste SkyWork-Flugzeuge sofort an die Besitzer zurückgegeben und ausgeflogen habe, sei im Interesse der Gläubiger gewesen. Auf diese Weise habe er Auslagen für Wartungen und Nebenkosten eingespart. Das sei Geld, das sonst aus der Konkursmasse geflossen wäre.
Für Sandro Campigotto vom Konkursamt Bern-Mittelland war dieses Vorgehen richtig: "Damit wurden Kosten eingespart", sagte er am Dienstag.
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