Arbeitskonflikt Kündigung einer Insel-Ärztin wird zum Fall fürs Obergericht

SDA

26.3.2018 - 14:55

Der Rechtsstreit zwischen einer gekündigten Oberärztin des Berner Inselspitals und ihrer Arbeitgeberin wird nun auch das Obergericht beschäftigen. Die Insel Gruppe zieht das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom vergangenen November weiter.

Das Regionalgericht beurteilte die Entlassung der unbequemen Oberärztin als Rachekündigung und hob diese auf. Der Streit geht auf Probleme zwischen der Ärztin und einem Klinikdirektor des Berner Universitätsspitals zurück.

Die Ärztin warf dem Direktor vor, bei der Verteilung privatärztlicher Einnahmen nicht korrekt vorgegangen zu sein. Die Berner Staatsanwaltschaft verzichtete allerdings in diesem Punkt auf ein Verfahren und die Insel-Gruppe stellte sich hinter den Klinikdirektor.

Die Ärztin engagierte sich auch für einen besseren Mutterschutz und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf an der Klinik. In ihrer aufsichtsrechtlichen Beschwerde an das Rektorat der Uni Bern machte sie eine Diskriminierung als Frau und die Verhinderung ihrer akademischen Karriere geltend.

Klärungsbedarf

Als eine der grössten Arbeitgeberinnen im Kanton Bern liege rechtliche Klarheit in ihrem Interesse, begründete die Insel Gruppe am Montag ihren Entscheid, den Fall an die nächsthöhere Gerichtsinstanz weiter zu ziehen.

Klärungsbedarf ortet die Spitalgruppe beispielsweise in der Frage, in welchem Mass ein Vertrauensverhältnis auf Kaderstufe gestört sein muss, um eine Kündigung zu rechtfertigen, und innerhalb welcher Frist dies zu erfolgen hat.

Das erstinstanzliche Gericht kam im November zum Schluss, dass die Insel-Gruppe zwar nachgewiesen habe, dass in diesem Fall ein gestörtes Vertrauensverhältnis vorlag. Das Unternehmen habe aber nicht nachgewiesen, dass es tatsächlich aus diesem Anlass der Frau gekündigt habe.

Wenn schon hätte die Insel-Gruppe die Kündigung viel früher aussprechen müssen, denn das gestörte Vertrauensverhältnis habe seit längerer Zeit bestanden.

Insofern sei davon auszugehen, dass eine Diskriminierungs-Beschwerde, welche die Oberärztin im Februar 2014 beim Rektorat der Universität Bern einreichte, unmittelbarer Anlass zur Kündigung gewesen sei. Die Kündigung auf diese Beschwerde abzustützen, sei aber missbräulich.

Die Ärztin nahm am Montag den Entscheid der Insel-Gruppe zur Kenntnis, wie sie über ihren Rechtsvertreter mitteilen liess. Sie sieht in der Rachekündigung eine "krasse Diskriminierung" und stellt sich gegen die Behauptung der Insel Gruppe, es liege keine solche vor.

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