Steuern Langenthaler Stimmbevölkerung lehnt Steuererhöhung ab

hn, sda

22.1.2023 - 13:31

Die Stadt Langenthal ist bei der Bevölkerung mit einer Steuererhöhung nicht durchgedrungen. (Archiv)
Die Stadt Langenthal ist bei der Bevölkerung mit einer Steuererhöhung nicht durchgedrungen. (Archiv)
Keystone

Nein zur Steuererhöhung: die Stimmberechtigten von Langenthal haben am Sonntag das Budget für das laufende Jahr abgelehnt. Es sah eine Steuererhöhung von 1,38 auf 1,44 Einheiten und Sparmassnahmen vor. Beides war umstritten.

Keystone-SDA, hn, sda

Die Stimmberechtigte schickten am Sonntag den Voranschlag 2023 mit 1487 zu 1258 Stimmen bachab, wie die Gemeinde bekannt gab. Das entspricht einem Stimmenverhältnis von 54,17 zu 45,83 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 27,7 Prozent.

Die Stadt Langenthal kämpft mit einem strukturellen Defizit. Der Langenthaler Stadtrat stellte sich, trotz Kritik, mehrheitlich hinter die Steuererhöhung, beschloss aber auch zusätzliche Aufwandreduktionen im Umfang von 240'000 Franken. Die Sparmassnahmen setzten beim Stadttheater, aber auch bei einem Präventions- und Sicherheitsprojekt sowie beim Stadtpersonal an.

Nach der Abstimmung vom Sonntag muss die Stadt nun über die Bücher und ein neues Budget vorlegen, wenn sie vermeiden will, dass der Kanton ihr im Sommer ein Budget aufs Auge drückt.

Langenthal steht mit der Budgetablehnung nicht allein da. Im Kanton Bern haben jüngst mehrere Gemeinden Mühe gehabt, Steuererhöhungen beim Volk durchzubringen. So brauchte etwa Köniz mehrere Anläufe, um ein vom Volk genehmigtes Budget auf die Beine zu stellen. Auch die Bielerinnen und Bieler lehnten den Voranschlag 2023 ab. Sie werden im März über ein neues Budget abstimmen.

Die Stimmberechtigten von Herzogenbuchsee stimmen im März über ein neues Budget ab, diesmal ohne Steuererhöhung. Sie hatten Mitte Dezember einer Erhöhung des Steuerfusses eine Absage erteilt.

Auch die Gemeinde Plateau de Diesse oberhalb des Bielersees lehnte das Budget 2023 mit einer Steuererhöhung ab.

Für Gemeinden, die im laufenden Jahr noch über kein gültiges Budget verfügen gilt, dass sie nur die nötigsten, meist gebundenen Ausgaben tätigen dürfen. Erst wenn ein gültiges Budget vorliegt, verfügen sie wieder über Finanzkompetenzen im üblichen Umfang.