Geburtshäuser Lösung für Ostermundiger Geburtshaus Luna gefunden

hn, sda

18.1.2022 - 11:55

Eine Hebamme mit einem Neugeborenen. In Ostermundigen kann das Geburtshaus Luna dank eines befristeten Vertrags mit einer Rettungsorganisation weiterbetrieben werden. (Symbolbild).
Eine Hebamme mit einem Neugeborenen. In Ostermundigen kann das Geburtshaus Luna dank eines befristeten Vertrags mit einer Rettungsorganisation weiterbetrieben werden. (Symbolbild).
Keystone

Das von der Schliessung bedrohte Ostermundiger Geburtshaus Luna erhält nun doch wieder eine Betriebsbewilligung. Das Haus konnte für das laufende Jahr einen Kooperationsvertrag mit Schutz und Rettung Bern vorlegen.

18.1.2022 - 11:55

Der Kanton hat dem Geburtshaus die Betriebsbewilligung entzogen, da es im Notfall nicht sicherstellen könne, dass Patientinnen innerhalb von 15 Minuten ärztliche Betreuung erhielten. Im Geburtshaus sind Hebammen tätig.

Bis Ende 2021 hatte das Geburtshaus für solche Notfälle eine Kooperation mit Schutz und Rettung Bern. Doch der Rettungsdienst kündigte diese, wie die «Tamedia»-Blätter Anfang Jahr berichteten.

Beim Geburtshaus war man stets der Ansicht, dass Hebammen Komplikationen bei einer Geburt rechtzeitig erkennen und abschätzen können. Im Notfall sei eine Verlegung ins Spital, wo Fachärzte und die nötige Infrastruktur vorhanden sind, die einzige Lösung. Dass hingegen ein Arzt oder eine Ärztin vor Ort komme, bringe keinen Nutzen.

Schutz und Rettung Bern hatte den Vertrag wegen fehlender Übereinstimmung der medizinischen Werte und mangelnder Vertrauensbasis gekündigt. Ausserdem bestehe auch kein Leistungsvertrag, um dem Geburtshaus rund um die Uhr eine unentgeltliche ärztliche Leistung zur Verfügung zu stellen.

Unterdessen wurden in der Bevölkerung Unterschriften für eine Petition zugunsten des Geburtshauses gesammelt. Und auch die Politik wurde aktiv.

Das kantonale Gesundheitsamt begrüsste am Dienstag die gefundene Übergangslösung. Die GSI wies aber auch darauf hin, dass bereits im April 2021 eine Lösung hätte umgesetzt werden können, die damals vom Geburtshaus nicht weiterverfolgt wurde. Da der neue Kooperationsvertrag bis Ende 2022 befristet ist, müsse er rechtzeitig erneuert werden, damit das Geburtshaus weiterhin auf der Spitalliste des Kantons Bern geführt werden könne.

hn, sda