Anklage Mann bedroht Ehefrau mit Waffe: Anklage wegen Gefährdung des Lebens

SDA

30.7.2020 - 10:21

Ein Mann bedrohte im Februar 2019 in Dulliken SO seine Frau mit einer Waffe und verschanzte sich in der Wohnung. Die Kantonspolizei rückte mit einem Grossaufgebot aus. Jetzt ist der Italiener wegen Gefährdung des Lebens angeklagt worden. (Symbolbild)
Ein Mann bedrohte im Februar 2019 in Dulliken SO seine Frau mit einer Waffe und verschanzte sich in der Wohnung. Die Kantonspolizei rückte mit einem Grossaufgebot aus. Jetzt ist der Italiener wegen Gefährdung des Lebens angeklagt worden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Ein 44-jähriger Mann ist von der Staatsanwaltschaft Solothurn wegen Gefährdung des Lebens angeklagt worden. Dem Italiener wird vorgeworfen, im Februar 2019 in Dulliken SO seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung mit einer Waffe bedroht zu haben. Er hatte sich während Stunden in der Wohnung verschanzt.

Die Kantonspolizei war in der Nacht vom 2. Februar 2019 mit einem Grossaufgebot zum Mehrfamilienhaus ausgerückt, in dem sich der Mann verschanzt hatte. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte konnte die Frau die Wohnung fluchtartig verlassen. Erst mehr als zwölf Stunden später, um 13.15 Uhr, gab der Mann auf und verliess die Wohnung friedlich.

Der Italiener befindet sich mittlerweile im vorzeitigen Strafvollzug, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Sie wirft dem Mann nach Abschluss der Ermittlungen vor, im Verlauf des Streits seine Frau mit einer Waffe bedroht und damit geschlagen zu haben. Er soll die Frau zudem gewürgt zu haben.

Mit diesem Verhalten brachte der Beschuldigte die Frau gemäss Staatsanwaltschaft in unmittelbare Lebensgefahr. Deshalb wird er wegen Gefährdung des Lebens angeklagt. Weil der Mann die Geschädigte auch mehrfach geschlagen und gewürgt haben soll, hat muss er sich zudem wegen mehrfacher Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Weiter klagt die Staatsanwaltschaft den 44-jährigen Italiener wegen Freiheitsberaubung an, weil er die Frau am Verlassen der Wohnung gehindert haben soll. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe grösstenteils, wie die Staatsanwaltschaft festhält. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen steht noch nicht fest.

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