Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland wird seit Mittwoch ein Fall von schwerer häuslicher Gewalt verhandelt. Auf der Anklagebank sitzt ein Afrikaner, der versucht haben soll, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zu töten.
Am 9. November 2010 kam es in der Wohnung des Mannes zu wüsten Szenen. Die gebürtige Portugiesin wollte dort Post abholen. Dabei kam es zu Diskussionen mit dem Mann. In der Küche schlug er unvermittelt mit einem Hammer zweimal auf den Hinterkopf der Frau und verletzte sie.
Nachdem er sie zu Boden geworfen hatte, versuchte der Afrikaner, die Frau mit einem Messer zu stechen. Dabei verletzte er die Frau erneut mehrfach. Die Frau versuchte zu fliehen, doch vor der verschlossenen Wohnungstüre holte sie der Angreifer ein und würgte sie laut Anklage heftig.
Schliesslich gelang der Frau die Flucht durch ein Fenster. Die Polizei fand die Frau verletzt im Eingangsbereich der Wohnung in Bern-Bethlehem. Die Polizei mobilisierte zusätzliche Kräfte, darunter auch die Interventionseinheit.
Nach der Flucht der Frau hantierte der Afrikaner mit einer Gasflasche und versuchte die Wohnung in Brand zu stecken, respektive eine Explosion herbeizuführen. Mehrere Dutzend Bewohnerinnen und Bewohner wurden aus Sicherheitsgründen aus dem Wohnhaus evakuiert.
Während der Evakuierung kam es in der Wohnung des Afrikaners zu einem Brand. Wenig später sprang der mutmassliche Täter vom Balkon seiner Wohnung in die Tiefe. Er wurde dabei schwer verletzt.
Der Mann wurde in Untersuchungshaft genommen, wo er sich etwas mehr als einen Monat befand. Danach verliert sich seine Spur bis im Jahr 2017, wo er in Frankreich in Auslieferungshaft genommen wurde. Im August 2018 wurde er in der Schweiz erneut in Untersuchungshaft genommen. Anschliessend wurde er zum vorzeitigen Strafantritt in die Strafanstalt Thorberg überführt.
Dem Afrikaner werden unter anderem versuchte vorsätzliche Tötung eventuell versuchter Mord sowie Brandstiftung und versuchte Verursachung einer Explosion zur Last gelegt.
Am Mittwoch fand vor dem Regionalgericht zunächst die Befragung des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anschliessend ist die Befragung des mutmasslichen Täters geplant. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag um 15 Uhr eröffnet.
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