Prozess Mann steht nach «Shining»-Szene vor Gericht in Moutier BE

hs, sda

7.6.2022 - 15:32

Nicht immer wird die Axt so friedlich genutzt wie hier bei einem Wettkampf von Sportholzfällern. (Archiv)
Nicht immer wird die Axt so friedlich genutzt wie hier bei einem Wettkampf von Sportholzfällern. (Archiv)
Keystone

Ein 60-jähriger Mann muss sich seit Dienstag vor dem Regionalgericht in Moutier BE verantworten, weil er mit einer Axt auf Nachbarn losging. Dabei verletzte er zwei Menschen.

Keystone-SDA, hs, sda

Die Anklage lautet auf versuchten Mord, eventuell versuchte Tötung in mehreren Fällen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft leidet der Mann allerdings an einer psychiatrischen Erkrankung. Das Gericht solle deshalb eine Therapie in einer geschlossenen Einrichtung anordnen.

Der Angriff ereignete sich im März 2021 in Malleray im Berner Jura. Der Mann fühlte sich in seiner Wohnung durch Geräusche aus dem Lift gestört, worauf er die Kontrolle verlor. Er griff zur Axt und klingelte bei Nachbarn, mit denen er im Streit lag.

Als der Sohn der Familie im Teenager-Alter die Tür öffnete, griff ihn der Mann laut Anklage mit der Axt an und fügte ihm Verletzungen auf Kopfhöhe zu. Danach attackierte er die Mutter in der Küche, die sich mit einer Holzkiste vor den Axthieben schützen konnte.

Der Mann stoppte erst, auf die Mutter einzuschlagen, als er vom Sohn mit einem Messer angegriffen wurde. Ein Nachbar konnte den Mann schliesslich entwaffnen. Ein Anwalt der Klägerseite verglich die Geschehnisse mit der berühmten Axt-Szene aus dem US-Horrorfilm «Shining».

Nicht das erste Mal

Der Angeklagte sagte vor Gericht, er bedaure den Vorfall zutiefst. In seinem Wutanfall habe er nicht mehr gewusst, was er tue. «Ich bin durchgedreht.» Er wünsche sich eine Betreuung in einer geeigneten Einrichtung. Der Mann war bereits einmal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden wegen einer ähnlichen Tat im Jahr 2013.

Sein Verteidiger wies darauf hin, dass der Mann gemäss Gutachten an Verfolgungswahn leidet. Für ihn müsse dringend eine geeignete Einrichtung gefunden werden.

Die Opfer, die noch immer unter den psychischen Folgen des Angriffs leiden, waren vor Gericht nicht anwesend. Das Urteil soll am 14. Juni verkündet werden.