Beschwerde abgewiesen Mattens Ja zu Industriellen Betrieben Interlaken bleibt gültig

SDA

25.10.2018 - 12:23

Das Ja der Gemeinde Matten bei Interlaken zur neuen Rechtsform der Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) bleibt gültig. Der Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli hat eine Beschwerde gegen den entsprechenden Gemeindeversammlungsbeschluss abgelehnt.

Wie das Statthalteramt am Donnerstag mitteilte, haben die sechs Bürger ihre Beschwerde gegen die Vorbereitung des Geschäfts durch den Gemeinderat zu spät eingereicht. Das gilt auch für ihre Einwände gegen den Verfahrensablauf an der Gemeindeversammlung. Diese hätten die sechs Personen an der Versammlung äussern müssen.

Der Statthalter schreibt auch, Behörden hätten zwar die Pflicht, vor Abstimmungen sachlich zu informieren. Dies gelte aber nicht für jede Einzelheit. Die sechs Beschwerdeführer können den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterziehen.

Mattens Bürger sagten am 7. Juni Ja zur Umwandlung der IBI in eine Aktiengesellschaft und eine Beteiligung der Gemeinde an der geplanten IBI AG im Umfang von acht Prozent des Aktienkapitals.

Die IBI sind heute eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, die Interlaken, Matten und Unterseen mit Elektrizität, Gas und Wasser sowie die Gemeinde Bönigen mit Gas versorgt. Die Umwandlung der IBI in eine Aktiengesellschaft soll Anfang 2019 erfolgen. Interlakens Stimmberechtigte hiessen die Umwandlung Ende September an der Urne gut.

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