Asylsuchende Mehr Flüchtlinge sollen Lehre im Kanton Bern beenden können

hn, sda

10.2.2021 - 11:43

Der Kanton Bern möchte, dass mehr Flüchtlinge mit negativem Asylentscheid eine angefangene Lehre in der Schweiz abschliessen können. (Themenbild)
Der Kanton Bern möchte, dass mehr Flüchtlinge mit negativem Asylentscheid eine angefangene Lehre in der Schweiz abschliessen können. (Themenbild)
Keystone

Der Kanton Bern lotet doch aus, welche Möglichkeiten er hat, damit mehr Flüchtlinge mit negativem Asylentscheid eine angefangene Lehre beenden können. Sicherheitsdirektor Philippe Müller hat sich dazu ans Staatssekretariat für Migration (SEM) gewandt.

Müller verwies auf die Nationalratsdebatte zu diesem Thema im vergangenen Dezember. Dort erwähnte Bundesrätin Karin Keller-Sutter, dass die Kantone bei problematischen Fällen Kontakt mit dem SEM aufnehmen können. «Das haben wir gemacht», wie Müller im Regionaljournal von Radio SRF am Mittwoch sagte.

Gemeinsam mit dem SEM werden nun diejenigen Personen identifiziert, bei denen es einen Handlungsspielraum gibt. «Wir werden aufgrund der Beurteilung dieser Einzelfälle auch abschätzen können, ob es weiteren Handlungsbedarf gibt, etwa bei den aktuellen Weisungen (...)» wie das SEM einen Bericht der Tageszeitung «Der Bund» bestätigte.

Lehrabbruch und Ausreise

Konkret geht es um Flüchtlinge, die in der Schweiz eine Lehre oder Vorlehre absolvieren und einen negativen Asylentscheid erhalten. Der Entscheid hat zur Folge, dass sie nicht mehr arbeiten können und ausreisen müssen.

Den Betroffenen gesteht das Gesetz eine angemessene Ausreisefrist zu. Diese bemisst sich am konkreten Einzelfall. In der Regel reicht laut SEM eine Frist von sechs Monaten aus. «In Ausnahmesituationen kann bereits heute eine solche Frist bis zu maximal 12 Monaten verlängert werden», heisst es dazu beim SEM.

Geht es hingegen bei der Verlängerung nicht mehr um Einzelfälle, sondern um eine Lösung für eine ganze Personenkategorie, müssten dazu laut SEM die Weisungen entsprechend angepasst werden.

Die nun angedachte Verlängerung setzt laut Müller voraus, dass sich die Betroffenen verpflichten, nach Abschluss der Lehre tatsächlich in ihr Heimatland zurückzukehren und das erworbene Wissen dorthin mitnehmen.

Laut SEM sollte sich das Problem ohnehin auswachsen, da mit der neuen Asylgesetzgebung von 2019 die Asylgesuche deutliche rascher vorliegen sollten.

Spielraum oder nicht?

Im Kanton Bern hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Schicksale junger Flüchtlinge für Aufsehen erregt, die wegen negativer Asylentscheide die Schweiz noch vor Beendigung ihrer Lehre verlassen mussten.

Linke Kreise warfen Sicherheitsdirektor Philippe Müller vor, er nutze den durchaus vorhandenen Spielraum nicht genügend aus, um solche Fälle zu verhindern.

Jüngstes Beispiel ist ein junger Afghane, der in einem Berner Gastrolokal eine Lehre absolviert. Ihm wird allerdings auch eine Verlängerung der Ausreisefrist nicht helfen, denn er hat seine Lehre erst im vergangenen Sommer angefangen. Bis zum Lehrabschluss würde es noch mehr als 12 Monate dauern.

Abgewiesene Asylsuchende haben seit einigen Jahren die Möglichkeit, ein Härtefall-Gesuch zu stellen. Dabei steht nicht eine Verlängerung der Ausreisefrist im Zentrum, sondern ein dauerhafter Verbleib in der Schweiz. Doch die Hürden sind hoch: so müssen Betroffene bereits mehr als zehn Jahre an einem bekannten Ort in der Schweiz gelebt haben. Weiter werden auch der Gesundheitszustand und die familiäre Situation angeschaut.

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