SchifffahrtMeldepflicht im Kanton Bern für Gewässerwechsel von Schiffen
hn, sda
11.4.2024 - 09:51
Quaggamuscheln sind auch hierzulande eine Bedrohung für einheimische Arten. Zudem verursachen sie Schäden in Wasserversorgungsanlagen. (Archivbild)
Keystone
Wer im Kanton Bern ein immatrikuliertes Schiff von einem Gewässer in ein anderes bringen will, muss dies dem Kanton künftig melden. Ausserdem müssen die Schiffe gereinigt werden. So will der Kanton verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen in bernischen Gewässern ausbreiten.
Keystone-SDA, hn, sda
11.04.2024, 09:51
11.04.2024, 10:23
SDA
Ganz besonders im Auge hat der Staat dabei die Quaggamuschel, die sich in den vergangenen Jahren auch im Kanton Bern ausgebreitet hat. Oft werden nicht heimische Tiere und Pflanzen unbeabsichtigt verschleppt, etwa am Rumpf oder in mittransportiertem Wasser von Freizeitschiffen, wie die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion am Donnerstag mitteilte.
Der Kanton Bern schliesst sich mit seinen neuen Regelungen den Innerschweizer Kantonen an. Die Melde- und Reinigungspflicht kann frühestens im Sommer 2024 eingeführt werden. Die Kontrolle erfolgt über eine einfache Online-Anwendung.
In der Zwischenzeit werden die Schiffshalterinnen und -halter aufgefordert, auch Gewässerwechsel zu verzichten oder ihr Schiff bei einem solchen gründlich zu reinigen.
Die neue Regelung gilt lediglich für immatrikulierte Schiffe. Schiffe ohne Nummer und Wassersportgeräte sind ausgenommen. Für sie empfiehlt der Kanton dennoch eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel.
Gebietsfremde Arten können schwere negative Auswirkungen auf die Ökologie aber auch auf die Ökonomie haben. Die invasive Quaggamuschel etwa kann bei Wasserversorgungen zu Schäden in Millionenhöhe führen. Sie verstopft Filter und Leitungen. Die Muschel vermehrt sich sehr rasch und bedroht die Berufsfischerei.
«Die Kosten für die Schiffreinigungspflicht sind sehr viel tiefer als die möglichen wirtschaftlichen Schäden einer Einschleppung in weitere Gewässer», schreibt die bernische Bau- und Verkehrsdirektion dazu in ihrer Mitteilung.
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