Justiz Messerstecher von Biel wird noch nicht entlassen

SDA

14.2.2019 - 18:39

Der heute 33-jährige Mann, der 2004 in Biel als 18-Jähriger zwei Männer erstach, bleibt im Gefängnis. Das Berner Obergericht hat die stationäre therapeutische Unterbringung des Mannes in einer Berner Strafanstalt um weitere drei Jahre verlängert.

Die Berner Oberrichterin Franziska Bratschi-Rindlisbacher sagte bei der Urteilseröffnung am Donnerstag in Bern, laut dem psychiatrischen Gutachten leide der Mann noch heute unter einer schweren psychischen Störung. Bei einer sofortigen bedingten Entlassung bestehe Rückfallgefahr.

Zwar habe der Mann in den letzten Jahren «immense Fortschritte» gemacht. Doch sei es angebracht, auf dem Weg zur Wiedereingliederung behutsam weiter zu gehen. Erst solle der Mann ausserhalb der Strafanstalt eine Lehre machen und arbeiten können. 2020 sei externes Wohnen vorgesehen und 2021 die bedingte Entlassung.

Der Mann befinde sich also schon «auf der Ziellinie». Die Fortschritte gelte es nicht zu gefährden.

Massnahme zweimal verlängert

Der 33-jährige Schweizer erstach 2004 einen 28-jährigen Spanier und einen 27-jährigen Schweizer. Dies im Verlauf einer Schlägerei vor einer Bar.

Wegen zweifacher vorsätzlicher Tötung und Raufhandels wurde er in erster Instanz zu 15 Jahren, in zweiter zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei Mitangeklagte wurden des Raufhandels schuldig gesprochen.

Die zweite Instanz verfügte 2008 die stationäre therapeutische Massnahme, welche im Volksmund als «kleine Verwahrung» bekannt ist. 2013 wurde sie um fünf Jahre verlängert, 2018 um weitere drei Jahre. Gegen diese Verlängerung durch ein Regionalgericht wehrte sich der Verurteilte vor dem bernischen Obergericht erfolglos mit seiner Beschwerde.

Der Mann befindet sich laut seinem Anwalt seit nunmehr über 14 Jahren im Gefängnis.

Nicht überstürzt entlassen

Der 33-Jährige erschien am Donnerstag vor Gericht. Er hatte dank eines Urlaubs selbstständig anreisen können. Seine kriminelle Vergangenheit habe er hinter sich gelassen, sagte er. Er halte sich heute an Regeln. Eine Therapie sei nach wie vor nötig, doch diese könne er auch ausserhalb der Gefängnismauern machen.

2004 sei er «jung und überfordert» gewesen, heute fühle er sich bereit für weitere Schritte. Bereits habe er zwei kurze Schnupperlehren absolviert.

Oberrichterin Bratschi sagte ihm, seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei das Ziel aller. Die Frage sei aber, wie schnell dies möglich sei. Er habe Mühe mit Veränderungen. Eine Lehre zusammen mit 16-Jährigen zu absolvieren, sei nicht ohne. Deshalb dürfe die Entlassung in die Freiheit nicht überstürzt erfolgen.

Man dürfe nicht vergessen, was der Anlass für die stationäre therapeutische Unterbringung gewesen sei: eine zweifache vorsätzliche Tötung. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag von Staatsanwältin Gabriela Mutti.

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