Party statt Isolation Solothurn weist Beschwerde von Covid-Ignorantin ab

SDA

1.9.2020 - 10:17

Im Fall Grenchen haben die Solothurner Kantonsbehörden eine junge Frau nach eigenen Angaben korrekt informiert. Die Frau war trotz angeordneter Isolation in den Ausgang gegangen. (Symbolbild)
Im Fall Grenchen haben die Solothurner Kantonsbehörden eine junge Frau nach eigenen Angaben korrekt informiert. Die Frau war trotz angeordneter Isolation in den Ausgang gegangen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Eine junge Frau, die im Juni eine angeordnete Isolation missachtet hatte, ist im Kanton Solothurn mit einer Beschwerde abgeblitzt. Das Contact-Tracing-Team habe sie korrekt informiert. 

Das Departement des Innern im Kanton Solothurn wies eine Aufsichtsbeschwerde einer jungen Frau ab. Dem Contact-Tracing-Team sei kein Fehlverhalten anzulasten, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Die im Juni unter Isolation stehende Frau hatte geltend gemacht, sie habe am Telefon eine angebliche Fehlinformation erhalten.

Die Frau war am 22. Juni positiv auf Covid-19 getestet worden. Sie hielt sich trotz einer bis und mit 1. Juli 2020 angeordneten Isolation jedoch am 27. Juni an zwei Veranstaltungen in Grenchen auf.

Anschliessend mussten 280 Kontaktpersonen vorsorglich in eine zehntägige Quarantäne. Darunter befand sich auch eine Person, die nachträglich positiv auf Covid-19 getestet wurde.

Gegen die fehlbare Frau wurde eine Strafanzeige eingereicht. Laut Epidemiengesetz können die Bussen bei Verstössen gegen angeordnete Quarantäne- und Isolationsmassnahmen bei fahrlässigem Verhalten bis zu 5000 Franken und bei vorsätzlichem Verhalten bis zu 10'000 Franken betragen.

Zurück zur Startseite