Justiz Mordprozess in Moutier: Mann mit psychischen Problemen angeklagt

hs, sda

10.3.2021 - 14:25

Schauplatz eines Tötungsdelikts im September 2018: Das Dorf Tramelan im Berner Jura. (Archivbild)
Schauplatz eines Tötungsdelikts im September 2018: Das Dorf Tramelan im Berner Jura. (Archivbild)
Keystone

In Moutier BE hat am Mittwoch der Prozess gegen den jungen Mann begonnen, der im September 2018 einen wildfremden Menschen am Bahnhof von Tramelan BE tötete. Der Mann muss sich wegen Mordes, eventuell vorsätzlicher Tötung vor der Justiz verantworten.

Keystone-SDA, hs, sda

Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann 19 Jahre alt. Er leidet unter Autismusproblemen und ist geständig. Vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland musste er am Mittwochmorgen nicht erscheinen.

Der Justiz war der Mann schon vor der Tat bekannt. Sie hatte ihn in eine geschlossene Anstalt in Neuenburg eingewiesen, die auf die Behandlung von psychischen Störungen spezialisiert ist. Im September 2018 wurde ihm ein Wochenend-Urlaub bei der Familie gewährt.

Doch im Haus der Familie blieb er nicht lange. Er stach auf seine Adoptiveltern und seine Schwester ein; alle drei Familienangehörigen erlitten schwere Verletzungen. Der Mann ist deshalb auch des versuchten Mordes, eventuell versuchten vorsätzlicher Tötung oder versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt.

Laut Anklageschrift flüchtete er aus dem Haus der Familie, weil er sich vorgenommen hatte, mehrere Wochen mit der Eisenbahn herumzureisen. Die Leidenschaft für Züge ist laut einem Gutachter Bestandteil seiner psychischen Störung.

Zur falschen Zeit am falschen Ort

Am Bahnhof Tramelan verpasste er seinen Zug, was ihn laut Anklageschrift in Rage versetzte. In seiner Wut tötete er darauf einen ihm unbekannten Mann: Mit einem scharfen Gegenstand verletzte er ihn tödlich. Der 36-jährige Schweizer war zur falschen Zeit am falschen Ort.

Der Staatsanwalt wirft dem Beschuldigten besondere Skrupellosigkeit vor, indem er ohne jedes Motiv auf einen fremden Menschen eingeschlagen habe. Das Opfer habe den Angriff nicht erwarten und sich dementsprechend nicht wehren können, heisst es in der Anlageschrift.

Die Öffentlichkeit ist zum Prozess nicht zugelassen. Das fünfköpfige Gericht wird zu entscheiden haben, ob der Angeklagte zur Tatzeit überhaupt schuldfähig war und demnach für seine Taten strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann.

Das Urteil wird am 18. März erwartet. In einem Parallelverfahren wird die Erteilung des Wochenend-Urlaubs unter die Lupe genommen.