Prozess Mutmasslicher Autotuner unzufrieden mit Polizei vor Gericht

SDA

12.8.2020 - 10:32

Im Burgdorfer Prozess geht es unter anderem um eine offenbar manipulierte Auspuffanlage. (Archivbild)
Im Burgdorfer Prozess geht es unter anderem um eine offenbar manipulierte Auspuffanlage. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/APA/APA/ROLAND SCHLAGER

Sogenannte Autoposer respektive Autotuner haben in der Corona-Krise wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Nun steht in Burgdorf ein junger Mann vor Gericht, dem vorgeworfen wird, mit einem aufgemotzten, lärmigen Auto gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung verstossen zu haben.

Der Mann mit Migrationshintergrund wurde im vergangenen Herbst von einer Staatsanwältin wegen verschiedener Änderungen an seinem Auto zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die sichergestellte Auspuffanlage sei zu beschlagnahmen und zu vernichten, verfügte die Staatsanwältin auch.

Gegen diesen Strafbefehl hat der junge Mann Einsprache erhoben, weshalb es zum Prozess vom Mittwoch vor einer Einzelrichterin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau kam. Er fühle sich nicht korrekt behandelt, sagte der junge Mann aus dem Kanton Bern vor der Richterin.

Die Polizei habe ihm vorgeworfen, sich in Langenthal mit seinem Auto einer Kontrolle entzogen zu haben. Dabei sei er am fraglichen Abend gar nicht in Langenthal gewesen, sondern in Solothurn.

Katalysatoren aufgeschnitten

Nicht diese angebliche Führerflucht ist aber Thema des Strafbefehls. In diesem Dokument wird dem Beschuldigten vorgeworfen, beim BMW seines Vaters seien beide vorderen Katalysatoren aufgeschnitten gewesen und die Katalysator-Monolithen seien entfernt worden. Beide seien anschliessend wieder «amateurhaft verschweisst» worden.

Zudem habe ein Zubehörendschalldämpfer über keine Zulassung verfügt, und das Fahrzeug habe ein von den Behörden nicht geprüftes und nicht im Fahrzeugausweis eingetragenes Gewindefahrwerk aufgewiesen. Zu guter Letzt fanden die Behörden an den Hinterachsen je eine Distanzscheibe, die laut Strafbefehl nicht gut genug befestigt waren. Dadurch habe die Gefahr eines Radverlusts bestanden.

Alles in allem habe es sich um ein nicht betriebssicheres und nicht vorschriftsgemäss ausgerüstetes Fahrzeug gehandelt, das vermehrten und vermeidbaren Lärm verursacht habe. Das Urteil in diesem Verfahren dürfte am Mittag bekannt gegeben werden.

Autoposer auf leeren Strassen

Sogenannte Autoposer sorgten in letzter Zeit für Unmut in der Bevölkerung. Sie machten sich den Umstand zunutze, dass während des sogenannten Corona-Lockdowns die Strassen leerer waren als sonst. Als Autoposer gelten Personen, die mit ihren mitunter illegal getunten Autos Runden drehen und für erhebliche Lärmbelästigung sorgen.

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