Steuern Neue Berner Steuergesetzrevision steht – ohne Gewinnsteuersenkung

SDA

4.4.2019 - 10:55

Die Berner Regierung hat die Grundzüge einer neuen Steuergesetzrevision festgelegt, nachdem das Stimmvolk letztes Jahr eine Vorlage ablehnte. Die Kantonsregierung verzichtet auf tiefere Unternehmensgewinnsteuern und setzt auf Entlastungen für natürliche Personen.

Wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, sieht er vor, den Abzug für Versicherungsprämien in den Steuererklärungen um durchschnittlich 300 Franken pro Person zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der steigenden Krankenkassenprämien sei das eine sinnvolle Massnahmen, schreibt er.

Fast alle Steuerpflichtigen würden von dieser Massnahme profitieren. Sie führt beim Kanton zu Mindereinnahmen von 30 Mio. Franken.

Die Kantonsregierung sieht auch vor, den maximalen Abzug für Kinderdrittbetreuung zu erhöhen – von aktuell 8000 Franken auf 25'000 Franken. Diese Massnahme soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und den Kanton Bern als «Familienkanton» stärken, wie die Regierung schreibt. Das kostet den Kanton Bern 3,8 Mio. Franken.

Insgesamt geht die Regierung von einer Netto-Mehrbelastung für den Kanton von 48,8 Mio. Franken aus. Die Steuergesetzrevision 2021, wie die Vorlage heisst, geht nun bis Sommer in die Vernehmlassung.

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