Jurafrage Neue Massnahmen sollen für saubere Moutier-Abstimmung sorgen

SDA

22.10.2019 - 17:11

Das Auszählen der Stimmen nach der inzwischen für ungültig erklärten Abstimmung von Juni 2017 in Moutier.
Das Auszählen der Stimmen nach der inzwischen für ungültig erklärten Abstimmung von Juni 2017 in Moutier.
Source: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT/Archivbild

Bei der Wiederholung der Abstimmung über die künftige Kantonszugehörigkeit von Moutier sollen zusätzliche Massnahmen dafür sorgen, dass alles sauber abläuft. Das teilte der Bund nach einem Treffen mit Vertretern der Kantone Bern und Jura mit.

Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter am Dienstag bekanntgab, haben anlässlich dieser sogenannten Tripartiten Konferenz alle Partner ihre Absicht bekräftigt, das Verfahren zur Lösung der Jurafrage zum Abschluss zu bringen.

Die Massnahmen zur Überwachung der kommunalen Abstimmung, die schon bei der ersten Moutier-Abstimmung von 2017 getroffen wurden, müssten nun ausgebaut werden. Es gehe darum, allfällige fiktive Wohnsitze von Abstimmenden möglichst früh zu erkennen. Auch die Modalitäten für die briefliche Stimmabgabe könnten überprüft werden.

Weitere Themen waren das Abstimmen in Heimen und an der Urne sowie die briefliche Stimmabgabe. Moutiers Behörden werden in die Überlegungen zur Anpassung der Abstimmungsmodalitäten einbezogen.

Termin Juni 2020 «ehrgeizig»

Die Stadt Moutier hat erklärt, dass sie eine neue Abstimmung im Juni 2020 möchte. Diesen Termin bezeichnet der Bund in seiner Mitteilung vom Dienstag als «sehr ehrgeizig» angesichts der noch anstehenden Vorbereitungen.

Der Berner Regierungsrat habe sich aber verpflichtet, die Arbeiten ohne Verzug an die Hand zu nehmen. Die neue Gemeindeabstimmung wird erneut im rechtlichen Rahmen des Kantons Bern durchgeführt.

Die jurassische Regierung hat vorgeschlagen, dass ein Begleitausschuss aus Personen geschaffen wird, welche Erfahrungen mit der Durchführung von Abstimmungen haben. Diese Idee wird in nächster Zeit vertieft geprüft.

Beschwerdeweg bleibt unverändert

Am Treffen vom Montagabend hat der jurassische Regierungsrat erklärt, dass er nicht auf einer Änderung der Rechtsmittel für den Beschwerdefall bestünde. Ficht jemand das Resultat der zweiten Moutier-Abstimmung an, bleiben somit – wie bei der Moutier-Abstimmung von 2017 – zuerst Regierungsstatthalteramt Berner Jura und bernisches Verwaltungsgericht zuständig.

Das bernische Verwaltungsgericht annullierte vor ein paar Wochen die erste Moutier-Abstimmung von 2017 wegen verschiedener Unregelmässigkeiten, wie zuvor schon die bernjurassische Statthalterin. Bei dieser Abstimmung sprach sich das Volk von Moutier knapp für einen Wechsel des heute bernjurassischen Städtchens zum Kanton Jura aus.

Die Annullation des Abstimmungsresultats ist rechtskräftig geworden, nachdem die Projurassier auf einen Weiterzug ihrer Beschwerden ans Bundesgericht verzichteten.

Charta von Moutier ist unterschrieben

Laut der Mitteilung des Bunds freut sich Bundesrätin Karin Keller-Sutter darüber, dass der Gemeinderat von Moutier jüngst die Charta von Moutier unterzeichnet hat. Das war etwas, was Keller-Sutters Vorgängerin Simonetta Sommaruga mehrmals forderte.

Die Charta ist eine Art Verhaltenskodex. Wer sie unterzeichnet, bekundet damit die Absicht, in der Phase der Ungewissheit während der Behandlung der Abstimmungsbeschwerden Ruhe zu bewahren und verantwortungsvoll zu handeln.

Vor einem Jahr lehnte es der Gemeinderat von Moutier ab, als Gremium die Charta zu unterzeichnen. Jeder Gemeinderat solle für sich persönlich entscheiden, ob er das Dokument unterschreiben wolle.

Bewegung bei umstrittenen Artikeln

Wie zuvor schon der bernische Grosse Rat hat jüngst die Berner Regierung erneut gefordert, dass der Kanton Jura zwei Artikel aus seiner Verfassung streicht. Darin steht, dass der Kanton Jura weitere Teile desjenigen Gebiets aufnehmen kann, das sich 1974 zur Bildung eines Kantons Jura aussprechen konnte.

Zudem kann die jurassische Regierung in einem solchen Fall ein Verfahren zur Schaffung eines neuen Kantons einleiten.

Laut der Mitteilung des Bunds hat der eine Artikel keinerlei Bedeutung, weil ihm die Bundesversammlung 1977 die Genehmigung verweigerte. Er könne ohne Weiteres gestrichen werden. Beim anderen Artikel brauche es aber eine Volksabstimmung.

Laut dem Bund hat die jurassische Kantonsregierung nun zugesagt, die nötigen Gesetzgebungsarbeiten voranzutreiben, sobald die Kantonszugehörigkeit Moutiers nach einer gültigen Abstimmung geregelt ist.

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