Glücksspiele Neues Modell für Bargeld-Lotto im Kanton Freiburg

lp, sda

18.1.2023 - 11:21

"Carton im Säli": im Kanton Freiburg können Lottospieler  künftig wieder um Geldpreise spielen, sofern sich die Veranstalter an strikte Regeln halten. (Archivbild)
"Carton im Säli": im Kanton Freiburg können Lottospieler künftig wieder um Geldpreise spielen, sofern sich die Veranstalter an strikte Regeln halten. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Freiburg können Veranstalter wieder Lottos mit Geldpreisen durchführen. Mit einem neuen, vom Kanton und den Oberamtmännern entwickelten Modell wird sichergestellt, dass die Regeln des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele eingehalten werden.

lp, sda

Nachdem im Frühling 2022 die Konzepte zweier Bargeldlottos nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen, beschloss die Oberamtmännerkonferenz, künftig nur noch sogenannte «Schinkenlottos» zuzulassen.

So werden im Volksmund Lottos genannt, bei denen um Sachpreise wie Würste, Hammen oder Früchtekörbe gespielt wird. Deren Geldwert bewegt sich im überschaubaren Rahmen. Demgegenüber wird bei Bargeldlottos um weit höhere Geldbeträge, Gutscheine und Goldvreneli gespielt.

Die Lottoveranstaltungen sind gerade für Vereine eine wichtige Sache, denn mit den Einnahmen können sie die oft schmalen Vereinskassen etwas aufpolieren. Zwei Lottoveranstalter wandten sich schliesslich an den Kanton Freiburg.

In Gesprächen mit den Parteien und im Austausch mit der Interkantonalen Geldspielaufsicht wurde ein neues Konzept für Bargledlottos entwickelt, wie die Konferenz der Oberamtspersonen am Mittwoch mitteilte.

Künftig müssen Vereine, die ein Bargeld-Lotto veranstalten wollen, dieses neue Konzept strikt anwenden. Ausserdem müssen die Organisatorinnen und Organisatoren am Ende des Lottos der Behörde eine Reihe von Informationen übergeben, damit diese kontrollieren kann, ob die Vorschriften eingehalten wurden.

Insbesondere müssen bei einem Lottomatch 50 Prozent der Einsätze an die Spielerinnen und Spieler zurück verteilt werden. Weiter gilt, dass jedes zehnte Los ein Gewinner sein muss.

Für «Schinkenlottos» reicht nach wie vor eine einfache Meldung an das zuständige Oberamt.