Grosser Rat BE Notariatseinkommen werden im Kanton Bern breit evaluiert

SDA

12.3.2020 - 10:32

Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag in zweiter Lesung das revidierte Notariatsgesetz angenommen. Ja sagte die Ratsmehrheit auch zu einem Artikel, wonach die Auswirkungen der Revision auf die Notariate vertieft geprüft wird.

Das revidierte Gesetz bringt den Notaren gewisse Freiheiten bei den Organisationsformen. Neu können sich Notariate etwa als Aktiengesellschaften oder GmbH formieren.

Manche Notariatsgebühren sollen künftig nach Zeitaufwand berechnet werden – zum Beispiel Eheverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge und Beglaubigungen. Anders sieht es bei sogenannten Geschäften mit Geschäftswert aus, häufig Immobilien- und Landverträge. Für sie soll weiterhin ein gestaffelter Rahmentarif gelten. Neu soll es zudem einen Sozialtarif für Bedürftige geben.

In zweiter Lesung waren diese Änderungen nicht mehr bestritten. Zu reden gab vielmehr ein Artikel in den Übergangsbestimmungen, der vorsieht, dass die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf das bernische Notariat vertieft untersucht werden.

Namentlich soll die Einkommenssituation der Notare unter die Lupe genommen werden. Weiter soll die Evaluation auch zeigen, ob die notarielle Versorgung gewährleistet ist, namentlich in ländlichen Regionen.

Viele Anläufe

Hintergrund dieser Evaluation ist die seit Jahren immer wieder aufflammende Debatte über die mutmasslich zu hohen Notariatsgebühren im Kanton Bern.

Immer wieder gab es erfolglose Bestrebungen für einen Systemwechsel – bis der Grosse Rat im November 2015 überraschend eine Motion von SP, GLP, EVP und Grünen überwies, gegen den Willen von FDP und SVP.

Die knappe Ratsmehrheit geisselte die Notariatstarife damals als «staatlich geschütztes Revier» und erachtete es als stossend, dass Notariate dank staatlich garantierter Mindesttarife respektable Umsätze erzielten, ohne dass ein brancheninterner Wettbewerb stattfinde.

Fraktionen mehrheitlich dafür

In erster Lesung der Gesetzesrevision schwenkte der Grosse Rat auf einen Kompromiss ein, der das System nicht vollständig auf den Kopf stellt.

Am Donnerstag unterstützten fast alle Fraktionen die auf acht Jahre angelegte Evaluation mehrheitlich. Eine Minderheit der Justizkommission hätte den Artikel gerne aus den Übergangsbestimmungen gestrichen.

Sandra Hess (FDP/Nidau) warf namens der Kommissionsminderheit die Frage auf, was man denn mit den gewonnene Zahlen mache. Diese würden nichts darüber aussagen, ob das Einkommen nun zu tief oder zu hoch sei. Das System lasse Spielraum zu und dieser sei nur schwer auszuwerten. Dieser Artikel «riecht ein bisschen nach Gwundernase», betonte Hess.

Die Evaluation könne aber auch eine Chance sein, endlich Ruhe in das politisch aufgeheizte Thema zu bringen, betonte Beat Bösiger namens der SVP.

Die zu erhebenden Daten bezögen sich nur auf die Einkünfte aus dem Notariatsberuf und nicht auf alle möglichen anderen Einkünften eines Notars oder einer Notarin, rief SP-Regierungsrätin Evi Allemann in Erinnerung.

Ein gewisser Aufwand für die Notare sei bei der Erhebung der Daten nicht von der Hand zu weisen, räumte Allemann ein. Die Evaluation bringe aber eine gewisse Ruhe in die Sache.

Der Grosse Rat sprach sich schliesslich deutlich mit 113 zu 34 Stimmen für den Übergangsartikel aus. In der Schlussabstimmung passierte die Gesetzesrevision klar mit 131 zu 8 Stimmen.

Zurück zur Startseite