Grosser Rat BE Nutzung des öffentlichen Untergrunds wird klarer geregelt

SDA

26.11.2019 - 10:17

Im Kanton Bern wird die Nutzung des öffentlichen Untergrundes klarer geregelt. Der Grosse Rat hat am Dienstag das revidierte Bergregalgesetz diskussionslos verabschiedet.

Das Bergregal bezieht sich auf das Recht zum Abbau mineralischer Rohstoffe wie Erdöl, Erdgas, Kohle, Uran, Erze sowie Edelmetalle. Das Gesetz regelt auch die Nutzung der Erdwärme aus tiefen Erdschichten aus mehr als 500 Metern Tiefe.

Für die Nutzung des öffentlichen Untergrundes braucht es neu eine Konzession. Wollen mehrere Interessierte im gleichen Gebiet den öffentlichen Untergrund nutzen, so erteilt der Kanton demjenigen die Konzession, dessen Vorhaben dem öffentlichen Wohl in grösserem Masse dient. Für die Sondernutzung ist eine Abgabe zu bezahlen.

Ähnliche Regelungen über die Nutzung des öffentlichen Untergrunds kennen die Kantone Aargau und Luzern. Oberirdischer Abbau von Kies gilt nicht als Nutzung des öffentlichen Untergrunds. Der oberirdische Abbau von Steinen und Erden wird deshalb vom geänderten Bergregalgesetz weiterhin nicht erfasst.

Die Gesetzesrevision passierte die zweite Lesung mit ein paar redaktionellen Änderungen in der Schlussabstimmung mit 133 zu 0 Stimmen.

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