Coronavirus – Bern Ob Grosser Rat mit Maske tagt, entscheidet sich erst am Montag

sr, sda

26.11.2021 - 15:13

Im Kanton Bern gilt ab Montag eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen - nicht aber, bis auf einen allfälligen anders lautenden Entscheid des Grossen Rats, im Grossratssaal. (Archivbild)
Im Kanton Bern gilt ab Montag eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen - nicht aber, bis auf einen allfälligen anders lautenden Entscheid des Grossen Rats, im Grossratssaal. (Archivbild)
Keystone

Obwohl die Berner Kantonsregierung eine Maskentragpflicht für öffentliche Innenräume angeordnet hat, entscheidet sich erst am Montag, ob Berns Grossratsmitglieder während der Wintersession eine Maske tragen müssen. Grund: Der Grossratssaal im Berner Rathaus ist nicht öffentlich.

26.11.2021 - 15:13

Das sagte der bernische Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg am Freitag auf Anfrage. Schnegg führte weiter aus, die von der Kantonsregierung beschlossene Maskentragpflicht für öffentliche Innenräume ab Montagmorgen werde aber für die Zuschauertribüne im bernischen Grossen Rat und für die Korridore gelten.

Was für den Grossratssaal gelte, entscheide der Grosse Rat selbst. Ihm liegen zum Schutz der Mitglieder vor einer Covid-19-Ansteckung verschiedene Ordnungsanträge vor, wie ein Blick auf die Internetseite des Berner Kantonsparlaments zeigt. Solche Anträge werden jeweils zu Beginn der Session behandelt.

SVP-Grossrat Fritz Ruchti verlangt, dass sich alle 160 Mitglieder am 1., 6. und 8. Dezember testen lassen – unabhängig davon, ob sie geimpft, getestet oder genesen sind. Wer sich nicht testen lassen will, soll sich «wenn möglich» etwas abseits platzieren können.

Die SP-JUSO-PSA-Fraktion, die Mitte, die GLP, die EVP und die Grünen wollen, dass im Rathaus während der ganzen Session Maskenpflicht herrscht – auch wenn die Mitglieder sitzen. Nur am Rednerpult sollen die Grossratsmitglieder die Maske ausziehen dürfen. Drei Fraktionen verlangen zudem zweimal pro Woche Tests für alle Mitglieder.

Zertifikatspflicht für Spital- und Heimbesuche

Die Berner Kantonsregierung gab am Freitagmittag bekannt, im Kanton Bern gelte ab Montag wieder eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und bei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. In der Schule müssen Kinder ab dem 5. Schuljahr, die Lehrpersonen und auch andere Erwachsene eine Maske tragen.

Auch führt die Kantonsregierung am Montag eine Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Pflege-, Behinderten-, Kinder- und Jugendheimen ein.

Die Maskentragpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren auch an Veranstaltungen, Märkten, Fach- und Publikumsmessen. Auch die in Kindertagesstätten und in der ambulanten Pflege tätigen Personen müssen eine Maske tragen.

Die Maskentragpflicht in öffentlichen Räumen gilt unabhängig davon, ob der Zugang zu den Innenräumen oder Veranstaltungen mit einem Zertifikat beschränkt ist. Sie ist bis zum 23. Dezember befristet. Die erweiterte Maskentragpflicht an Schulen gilt vorerst bis Mitte Januar.

Mit einem sinnvollen und disziplinierten Einsatz von Schutzmasken könne erfahrungsgemäss das epidemiologische Geschehen eingedämmt werden, schreibt die Berner Kantonsregierung. Sie beschränke sich deshalb «im Sinne einer möglichst milden Massnahme» auf die Ausweitung der Maskentragpflicht und die Zertifikatspflicht in Heimen und Spitälern.

Schulen: «Bern nicht schlechter als andere»

Die Kantonsregierung hat auch beschlossen, auf die Wiedereinführung des repetitiven Testens in Schulen zu verzichten. Sie begründet dies mit der Aussage, während der Zeit der Massentests an Berner Schulen im Frühling und Frühsommer dieses Jahres habe ein Teil der Volksschulen auf eine Teilnahme am systematischen Testen verzichtet.

Zudem habe sich während dieser Phase auch ein Teil der Schülerinnen und Schüler nicht testen lassen wollen.

«Somit war es für die kantonalen Gesundheitsbehörden nicht möglich, sich ein flächendeckendes Bild von der Situation in den Schulen zu verschaffen.» Zudem zeigten Zahlenvergleiche mit Kantonen, welche das repetitive Testen anwenden, dass der Kanton Bern bezüglich Corona-Fälle in den Schulen nicht schlechter abschneide.

Im Kanton Bern sind in den letzten Wochen immer öfter Rufe nach der Wiedereinführung des repetitiven Testens an Schulen laut geworden. Auch das Bundesamt für Gesundheit empfahl am Freitag den Kantonen, sie durchzuführen.

Eine Massnahme wie das repetitive Testen, welche stark in den Schulbetrieb eingreife, müsse erwiesenermassen positive Auswirkungen haben, schreibt die Kantonsregierung. Ansonsten sei darauf zu verzichten.

sr, sda