Strassenverkehr Ökologischere Motorfahrzeugsteuern gehen in die Vernehmlassung

SDA

19.3.2020 - 11:45

Nicht nur das Gewicht eines Fahrzeugs soll künftig im Kanton Bern die Motorfahrzeugsteuer bestimmen, sondern auch der CO2-Ausstoss. (Archivbild)
Nicht nur das Gewicht eines Fahrzeugs soll künftig im Kanton Bern die Motorfahrzeugsteuer bestimmen, sondern auch der CO2-Ausstoss. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/DPA dpa/A3582/_ALEXANDER RÜSCHE

Die Motorfahrzeugsteuern erhöhen und umweltschädliche Fahrzeuge künftig stärker besteuern: Das forderte der bernische Grosse Rat vor einem Jahr. Nun hat die Kantonsregierung das Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge angepasst.

Wie sie am Donnerstag mitteilte, schickt sie den Gesetzesentwurf bis Mitte Juni in eine Vernehmlassung. Heute werden im Kanton Bern Strassenfahrzeuge einzig nach ihrem Gewicht besteuert. Künftig soll bei Personenwagen und Lieferwagen neben dem Gewicht auch der CO2-Ausstoss berücksichtigt werden.

Geplant ist, im abgeänderten Gesetz den degressive Gewichtstarif, der schwere Fahrzeuge bislang begünstigte, zu streichen. Bei den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs ist eine abgestufte progressive Besteuerung vorgesehen. Das heisst: Produziert ein Fahrzeug keine oder geringe CO2-Emissionen, so fällt dieser Besteuerungsanteil überhaupt nicht oder nur bescheiden ins Gewicht.

Profitieren würden etwa Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellen oder Autos mit hybriden Antrieben.

Bei Motorrädern soll neu neben dem Gewicht auch die Leistung in Kilowattstunden (kW) als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten werden damit künftig im Sinne des Verursacherprinzips gerechter belastet. Wer leichte und schadstoffarme Fahrzeuge verwendet, profitiert.

Die neuen, ökologischen Bemessungskriterien sollen die Bevölkerung sensibilisieren und motivieren, sich für ein möglichst umweltgerechtes und klimaschonendes Fahrzeug zu entscheiden.

«Gewerbefreundlich»

Die neue Regelung gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Für Lastwagen, Sattelschlepper, Anhänger und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge gibt es keine Änderungen.

Besonderen Regelungen unterliegen aufgrund ihrer gewerblichen Nutzung Lieferwagen. Sie werden künftig ebenfalls nach Gewicht und CO2-Ausstoss besteuert, jedoch zu anderen Ansätzen. Bei Lieferwagen seien Gewicht und Motorisierung primär abhängig vom Verwendungszweck, schreibt der Regierungsrat.

Diese beiden Elemente seien – anders als bei Personenwagen – in der Regel nur beschränkt beeinflussbar. Die in die Vernehmlassung geschickte Vorlage nehme insofern Rücksicht auf das Gewerbe, schreibt der Regierungsrat.

Die Revision sieht vor, die Strassenverkehrssteuer um 40 Millionen Franken anzuheben. Damit würde sie nach Angaben der Kantonsregierung leicht über dem schweizerischen Mittelwert liegen. Die Mehreinnahmen sollen gezielt für eine Senkung der Steuern für natürliche Personen verwendet werden. Das stärke den Kanton Bern im interkantonalen Vergleich als Wohn- und Arbeitsort.

Klimawandel berücksichtigen

Noch vor weniger als zehn Jahren stimmten die bernischen Stimmberechtigten einer starken Senkung der Motorfahrzeugsteuer zu. Seit rund sieben Jahren sind die neuen Tarife in Kraft.

Doch seither habe der Klimawandel in der Gesellschaft einen ganz anderen Stellenwert. Auch die Technik habe sich weiterentwickelt, sagten die Urheber eines Vorstosses zur Änderung der Motorfahrzeugsteuer im März 2019 im Grossen Rat. Dazu komme, dass es immer mehr schwere Neuwagen in der Schweiz gebe.

Am Ende sprach sich das Parlament deutlich dafür aus, die Motorfahrzeugsteuer für schwere Fahrzeuge auf das Schweizer Mittel zu erhöhen und die Steuern für natürliche Personen zu senken. Die SVP bekämpfte die Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern.

Grüne nicht zufrieden

Die Grünen des Kantons Bern bezeichnen den Gesetzesentwurf in einer Mitteilung vom Donnerstag als «überfällig, aber aus Klimasicht völlig ungenügend». Die Besteuerung des motorisierten Strassenverkehrs sei heute und auch mit den neuen Gesetz zu tief, da die Kosten bei weitem nicht gedeckt seien.

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